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EU-Parlament verabschiedet Schnellverfahren für Abschiebungen, Österreich bereitet strengere Rückführungen vor

Feb. 11, 2026
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EU-Parlament verabschiedet Schnellverfahren für Abschiebungen, Österreich bereitet strengere Rückführungen vor
Bei einer vielbeachteten Abstimmung in Straßburg am 10. Februar 2026 haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments den Kern der neuen EU-Rückführungsrichtlinie verabschiedet. Diese erlaubt es den Mitgliedstaaten, Asylanträge abzulehnen und Migranten abzuschieben, die aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ stammen oder über diese eingereist sind. 413 Abgeordnete stimmten für den Text, 148 dagegen, 38 enthielten sich.

Die Reform ist Teil des umfassenderen Migrations- und Asylpakts von 2023, doch der politische Druck für strengere Rückführungsregeln hat im vergangenen Jahr zugenommen, da die Zahl der irregulären Ankünfte über die Balkan- und zentrale Mittelmeerroute wieder gestiegen ist. Für Österreich – das pro Kopf die zweithöchste Zahl an Asylanträgen in der EU verzeichnet – ist die Abstimmung von großer Bedeutung: Wien setzt sich seit Langem dafür ein, große Teile der Antragsteller als „unzulässig“ erklären zu können und Berufungsverfahren zu verkürzen. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) begrüßte das Ergebnis und erklärte, es gebe den Erstaufnahmeländern die rechtliche Klarheit, „um schnell und menschlich handeln zu können“.

EU-Parlament verabschiedet Schnellverfahren für Abschiebungen, Österreich bereitet strengere Rückführungen vor


Nach der neuen Verordnung können Anträge von Personen aus Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko, Tunesien und allen EU-Beitrittskandidaten ohne bewaffnete Konflikte bereits an der Grenze innerhalb von nur sechs Tagen abgelehnt werden. Beschleunigte Verfahren müssen weiterhin grundlegende Rechtsgarantien wahren, doch die Rechtsberatung kann auf schriftliche Eingaben beschränkt und die Fristen für Berufungen auf fünf Kalendertage verkürzt werden. Entscheidungszentren – entweder in einer Transitzone oder einem speziellen Bereich eines Flughafens – sollen künftig der praktische Ort der Entscheidungsfindung sein.

Für Mobilitätsmanager und Personalabteilungen bedeutet dies vor allem eine zeitliche Herausforderung. Drittstaatsangehörige, die sich derzeit mit kurzfristigen Schengen-Visa in Österreich aufhalten und einen Schutzantrag im Land stellen wollen, werden dies voraussichtlich nicht mehr tun können, sobald die Richtlinie im Juni 2026 in Kraft tritt. Unternehmen, die Auftragnehmer aus den neu als „sicher“ eingestuften Staaten beschäftigen, müssen sicherstellen, dass Anträge auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis rechtzeitig vor Ablauf der aktuellen Visa gestellt werden, und Notfallpläne für eine schnelle Rückführung vorbereiten, falls Anträge abgelehnt werden.

Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Caritas Österreich kritisierten das Gesetz scharf, da es „rechtliche Ungewissheit normalisiere“ und warnen, dass Migranten in Länder zurückgeschickt werden könnten, in denen sie Diskriminierung ausgesetzt sind oder keine Unterstützungsnetzwerke haben. Mehrere Abgeordnete der österreichischen Grünen und Sozialdemokraten lehnten das Gesetz ab und kündigten an, einzelne Abschiebungen vor dem Europäischen Gerichtshof anzufechten, sobald die Regeln in Kraft treten. In der Zwischenzeit überprüfen österreichische Flughäfen und Landespolizeidirektionen bereits den Bedarf an Haftkapazitäten, was darauf hindeutet, dass das neue Schnellverfahren vor Ort spürbare operative Auswirkungen haben wird.
Quelle: Associated Press

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