
Das tschechische Innenministerium hat still und leise den nächsten Schritt seiner Integrationsstrategie für 2026 umgesetzt. Ein am 16. Februar veröffentlichter Erlass führt ein neues Förderprogramm ein, das Städten, Gemeinden und freiwilligen Gemeindeverbänden bis zu 90 Prozent der Kosten für Projekte übernimmt, die Ausländern helfen, sich vor Ort niederzulassen und Arbeit zu finden. Die Finanzierung richtet sich vor allem an Inhaber eines vorübergehenden Schutzstatus – überwiegend Ukrainer – steht aber auch anderen Drittstaatsangehörigen offen, die seit dem russischen Angriff 2022 in großer Zahl eingetroffen sind.
Im Rahmen des Programms können Kommunen Gelder für Sprachkurse, Beratungen, Unterstützung bei der Jobsuche, Kinderbetreuung sowie für die Gehälter von Koordinatoren beantragen, die NGOs, Schulen und Arbeitgeber vernetzen. Anträge müssen bis zum 17. Februar eingereicht werden, und alle Mittel sind bis zum 31. Dezember 2026 zu verwenden. Dieses enge Zeitfenster soll laut Ministerium „konkrete und messbare Projekte“ sicherstellen. Eine Eigenbeteiligung von zehn Prozent soll die lokale Mitwirkung garantieren, ohne finanzschwache Gemeinden abzuschrecken.
Die Einführung des Förderprogramms ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets der Generaldirektion Migration und Inneres in Brüssel. Neben dem kommunalen Fonds hat Prag neue Abkommen über den EWR- und Norwegen-Fonds im Wert von 225 Millionen Euro unterzeichnet, ein lange diskutiertes Wohnungsunterstützungsgesetz verabschiedet, das Ausländern mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht die gleichen Rechte wie tschechischen Staatsbürgern einräumt, und bestätigt, dass der erste Teil der Änderung des Asylgesetzes 2025 im Juni in Kraft treten wird. Zusammen sollen diese Maßnahmen die staatliche Reaktion von kurzfristiger humanitärer Hilfe hin zu langfristiger Integration und Arbeitsmarktteilhabe verlagern.
Für Manager im Bereich globale Mobilität und Mitarbeiterverlagerung sind die praktischen Folgen klar: Unternehmen, die auf ukrainische oder andere Nicht-EU-Fachkräfte angewiesen sind, können Sprachkurse und Wohnraum künftig leichter über die Kommunalverwaltung koordinieren, Kosten für Anerkennung von Abschlüssen und medizinische Untersuchungen können mitfinanziert werden, und HR-Teams sollten die kommunalen „Housing Contact Points“ nutzen, die als zentrale Anlaufstellen für neue Mitarbeitende fungieren. Gleichzeitig erwarten die Gemeinden von Arbeitgebern eine Partnerschaft bei der Kofinanzierung und den Nachweis der wirtschaftlichen Wirkung ihrer ausländischen Arbeitskräfte.
Multinationale Unternehmen mit Niederlassungen außerhalb Prags – insbesondere in schnell wachsenden Industriezentren wie Pilsen, Liberec und Ostrava – dürften die größten Profiteure sein. In diesen Regionen leben die meisten Inhaber des vorübergehenden Schutzstatus, und es herrscht bereits ein erheblicher Fachkräftemangel. Durch die direkte finanzielle Unterstützung auf lokaler Ebene hofft das Innenministerium, soziale Spannungen abzubauen, qualifizierte Geflüchtete langfristig an den Standort zu binden und letztlich den Pool an verfügbaren Arbeitskräften für die tschechische Industrie zu vergrößern.
Im Rahmen des Programms können Kommunen Gelder für Sprachkurse, Beratungen, Unterstützung bei der Jobsuche, Kinderbetreuung sowie für die Gehälter von Koordinatoren beantragen, die NGOs, Schulen und Arbeitgeber vernetzen. Anträge müssen bis zum 17. Februar eingereicht werden, und alle Mittel sind bis zum 31. Dezember 2026 zu verwenden. Dieses enge Zeitfenster soll laut Ministerium „konkrete und messbare Projekte“ sicherstellen. Eine Eigenbeteiligung von zehn Prozent soll die lokale Mitwirkung garantieren, ohne finanzschwache Gemeinden abzuschrecken.
Die Einführung des Förderprogramms ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets der Generaldirektion Migration und Inneres in Brüssel. Neben dem kommunalen Fonds hat Prag neue Abkommen über den EWR- und Norwegen-Fonds im Wert von 225 Millionen Euro unterzeichnet, ein lange diskutiertes Wohnungsunterstützungsgesetz verabschiedet, das Ausländern mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht die gleichen Rechte wie tschechischen Staatsbürgern einräumt, und bestätigt, dass der erste Teil der Änderung des Asylgesetzes 2025 im Juni in Kraft treten wird. Zusammen sollen diese Maßnahmen die staatliche Reaktion von kurzfristiger humanitärer Hilfe hin zu langfristiger Integration und Arbeitsmarktteilhabe verlagern.
Für Manager im Bereich globale Mobilität und Mitarbeiterverlagerung sind die praktischen Folgen klar: Unternehmen, die auf ukrainische oder andere Nicht-EU-Fachkräfte angewiesen sind, können Sprachkurse und Wohnraum künftig leichter über die Kommunalverwaltung koordinieren, Kosten für Anerkennung von Abschlüssen und medizinische Untersuchungen können mitfinanziert werden, und HR-Teams sollten die kommunalen „Housing Contact Points“ nutzen, die als zentrale Anlaufstellen für neue Mitarbeitende fungieren. Gleichzeitig erwarten die Gemeinden von Arbeitgebern eine Partnerschaft bei der Kofinanzierung und den Nachweis der wirtschaftlichen Wirkung ihrer ausländischen Arbeitskräfte.
Multinationale Unternehmen mit Niederlassungen außerhalb Prags – insbesondere in schnell wachsenden Industriezentren wie Pilsen, Liberec und Ostrava – dürften die größten Profiteure sein. In diesen Regionen leben die meisten Inhaber des vorübergehenden Schutzstatus, und es herrscht bereits ein erheblicher Fachkräftemangel. Durch die direkte finanzielle Unterstützung auf lokaler Ebene hofft das Innenministerium, soziale Spannungen abzubauen, qualifizierte Geflüchtete langfristig an den Standort zu binden und letztlich den Pool an verfügbaren Arbeitskräften für die tschechische Industrie zu vergrößern.