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Neue Bio-Sicherheitsvorschriften für Charterflüge bei Ankunft in Australien in Kraft getreten

Feb. 28, 2026
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Neue Bio-Sicherheitsvorschriften für Charterflüge bei Ankunft in Australien in Kraft getreten
Ab sofort müssen alle internationalen Charter- und Privatjets, die in Australien landen, vor dem Abflug einen neuen Non-Scheduled Pre-Arrival Report (NSPAR) einreichen und strengere Gesundheitsmeldungen während des Sinkflugs abgeben. Diese verschärften Vorschriften basieren auf den Biosecurity Amendment (2025 Measures No. 1) Regulations 2025 und treten offiziell am 27. Februar 2026 in Kraft.

Demnach sind Betreiber von nicht planmäßigen Flügen – von der Verlegung von Firmenflugzeugen über kurzfristige Crewwechsel an Bergbaustandorten bis hin zu Charterflügen für Sportteams – verpflichtet, vor dem Abflug vom letzten ausländischen Flughafen einen elektronischen NSPAR beim Department of Agriculture, Fisheries and Forestry (DAFF) einzureichen. Bei Verstößen drohen Sanktionen, darunter Bußgelder und bei schwerwiegenden Fällen sogar Flugverbote.

Während des Flugs müssen Piloten weiterhin einen General Pre-Arrival Report (GPAR) abgeben, wenn ein Passagier krank oder verstorben ist, Tiere in der Kabine mitgeführt werden oder keine Kabinendesinfektion durchgeführt wurde. Die Angleichung an die Regeln für planmäßige Flüge schließt eine lange kritisierte Lücke, die es Biosecurity-Beamten erschwerte, Schädlinge, Krankheiten und nicht deklarierte Waren auf Geschäftsflugzeugen nachzuverfolgen.

Neue Bio-Sicherheitsvorschriften für Charterflüge bei Ankunft in Australien in Kraft getreten


Für Mobility-Manager bedeutet das konkret zwei Dinge: Erstens müssen Reiseabteilungen sicherstellen, dass Vermittler und Flugabteilungen den neuen Zeitplan kennen – der NSPAR ist jetzt Voraussetzung für den Start, nicht erst für die Landung. Zweitens sollten Mitarbeiter, die mit Firmenflugzeugen reisen, bei der Ankunft mit intensiveren Kontrollen rechnen, bis die Abläufe etabliert sind.

Das DAFF hat ein ausfüllbares PDF-Formular sowie spezielle E-Mail-Kontakte für jeden ersten Einreisehafen veröffentlicht, empfiehlt den Crews jedoch, bei der Flugplanung mehr Vorlaufzeit einzuplanen, bis sich Systeme und Abläufe eingespielt haben.

Charterflüge bleiben eine unverzichtbare Verbindung für Führungskräfte zwischen abgelegenen Projektstandorten und den Vorstandsetagen der Großstädte. Die Botschaft der Regierung ist klar: Wer die Flexibilität der Privatluftfahrt nutzen will, trägt nun dieselben biosecurity-Verantwortungen wie die Fluggesellschaften.
Quelle: Department of Agriculture, Fisheries and Forestry – Industry Advice Notice 35-2026

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