
Nach zwei Jahren voller Verzögerungen hat Italien am 2. März 2026 endlich die Durchführungsrichtlinien für sein Digital-Nomaden-Visum veröffentlicht. Das Dekret – unterzeichnet von den Ministern für Inneres, Arbeit und Außenpolitik und im Amtsblatt (Gazzetta Ufficiale) veröffentlicht – legt die Voraussetzungen, erforderlichen Einkommensgrenzen, steuerliche Behandlung und Sozialversicherungspflichten für Nicht-EU-Remote-Arbeiter fest, die sich bis zu einem Jahr mit Verlängerungsoption im Land aufhalten möchten.
Wesentliche Punkte: Antragsteller müssen ein jährliches Bruttoeinkommen von mindestens 28.000 € nachweisen (die Grenze liegt damit unter den zuvor diskutierten 30.000 €), eine private Krankenversicherung mit Gültigkeit in Italien vorweisen und entweder einen Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Arbeitgeber oder den Nachweis einer selbstständigen Tätigkeit mit Kunden außerhalb Italiens erbringen. Familienangehörige können unter vereinfachten Familiennachzugsregeln mitkommen, sofern für jede Person erneut die Einkommensgrenze erfüllt wird. Wichtig: Das Dekret bestätigt, dass Digital Nomads von der berüchtigten „Substitutsteuer“ befreit sind, jedoch auf italienische Einkünfte die reguläre IRPEF zahlen müssen; ausländische Einkünfte bleiben erst nach 183 Tagen physischer Anwesenheit steuerpflichtig.
Ablauf der Antragstellung: Das Verfahren orientiert sich am bekannten Nulla-Osta-System für andere Arbeitserlaubnisse: (1) Online-Antrag über das „Sportello Unico“ des Innenministeriums; (2) persönliche biometrische Terminvereinbarung beim zuständigen italienischen Konsulat; (3) Ausstellung eines nationalen D-Visums; (4) Abholung der Aufenthaltserlaubnis (Permesso di Soggiorno) innerhalb von acht Tagen nach Ankunft. Die Bearbeitungszeiten sind mit 30 Tagen für das Nulla Osta und 15 Tagen für das Visum begrenzt – ehrgeizige Ziele, die von Relocation-Agenturen begrüßt werden, die Engpässe vor den Paralympics in Mailand-Cortina befürchteten.
Hintergrund und Bedeutung: Südeuropäische Konkurrenten wie Spanien, Portugal und Griechenland haben bereits Zehntausende ortsunabhängige Fachkräfte angezogen. Kritiker bemängelten, dass Italien am globalen Digital-Nomaden-Markt im Wert von 787 Milliarden Euro bislang kaum teilhatte. Mit einer realistischen Einkommensgrenze und schnelleren Verfahren signalisiert Rom nun Wettbewerbsfähigkeit. Städte wie Palermo, Bari und abgelegene Alpenorte bereiten Anreizpakete vor – vergünstigte Coworking-Spaces, subventionierte Mieten und kostenlose Italienischkurse –, um Bewerber zu gewinnen.
Praktische Folgen: Arbeitgeber mit „Work-from-anywhere“-Richtlinien sollten ihre Lohnabrechnung und mögliche Betriebsstättenrisiken prüfen, wenn Mitarbeiter Italien als Basis wählen. Einzelpersonen müssen sich nach 90 Tagen beim nationalen Gesundheitssystem anmelden und sollten Sozialversicherungsbeiträge an die INPS einplanen, wenn sie länger als 183 Tage bleiben. Steuerberater weisen darauf hin, dass das Visum allein keinen Anspruch auf die günstige 50-Prozent-Steuerermäßigung für Zuzügler gewährt; hierfür ist ein gesonderter Antrag nötig. Mit der Veröffentlichung der Richtlinien nehmen die Konsulate ab dem 18. März 2026 Anträge entgegen. Einwanderungsanwälte rechnen allein im ersten Quartal mit „mehreren Tausend“ Anträgen, angetrieben von Remote-Arbeitern, die die Paralympics 2026 mit einem längeren Italienaufenthalt verbinden wollen.
Wesentliche Punkte: Antragsteller müssen ein jährliches Bruttoeinkommen von mindestens 28.000 € nachweisen (die Grenze liegt damit unter den zuvor diskutierten 30.000 €), eine private Krankenversicherung mit Gültigkeit in Italien vorweisen und entweder einen Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Arbeitgeber oder den Nachweis einer selbstständigen Tätigkeit mit Kunden außerhalb Italiens erbringen. Familienangehörige können unter vereinfachten Familiennachzugsregeln mitkommen, sofern für jede Person erneut die Einkommensgrenze erfüllt wird. Wichtig: Das Dekret bestätigt, dass Digital Nomads von der berüchtigten „Substitutsteuer“ befreit sind, jedoch auf italienische Einkünfte die reguläre IRPEF zahlen müssen; ausländische Einkünfte bleiben erst nach 183 Tagen physischer Anwesenheit steuerpflichtig.
Ablauf der Antragstellung: Das Verfahren orientiert sich am bekannten Nulla-Osta-System für andere Arbeitserlaubnisse: (1) Online-Antrag über das „Sportello Unico“ des Innenministeriums; (2) persönliche biometrische Terminvereinbarung beim zuständigen italienischen Konsulat; (3) Ausstellung eines nationalen D-Visums; (4) Abholung der Aufenthaltserlaubnis (Permesso di Soggiorno) innerhalb von acht Tagen nach Ankunft. Die Bearbeitungszeiten sind mit 30 Tagen für das Nulla Osta und 15 Tagen für das Visum begrenzt – ehrgeizige Ziele, die von Relocation-Agenturen begrüßt werden, die Engpässe vor den Paralympics in Mailand-Cortina befürchteten.
Hintergrund und Bedeutung: Südeuropäische Konkurrenten wie Spanien, Portugal und Griechenland haben bereits Zehntausende ortsunabhängige Fachkräfte angezogen. Kritiker bemängelten, dass Italien am globalen Digital-Nomaden-Markt im Wert von 787 Milliarden Euro bislang kaum teilhatte. Mit einer realistischen Einkommensgrenze und schnelleren Verfahren signalisiert Rom nun Wettbewerbsfähigkeit. Städte wie Palermo, Bari und abgelegene Alpenorte bereiten Anreizpakete vor – vergünstigte Coworking-Spaces, subventionierte Mieten und kostenlose Italienischkurse –, um Bewerber zu gewinnen.
Praktische Folgen: Arbeitgeber mit „Work-from-anywhere“-Richtlinien sollten ihre Lohnabrechnung und mögliche Betriebsstättenrisiken prüfen, wenn Mitarbeiter Italien als Basis wählen. Einzelpersonen müssen sich nach 90 Tagen beim nationalen Gesundheitssystem anmelden und sollten Sozialversicherungsbeiträge an die INPS einplanen, wenn sie länger als 183 Tage bleiben. Steuerberater weisen darauf hin, dass das Visum allein keinen Anspruch auf die günstige 50-Prozent-Steuerermäßigung für Zuzügler gewährt; hierfür ist ein gesonderter Antrag nötig. Mit der Veröffentlichung der Richtlinien nehmen die Konsulate ab dem 18. März 2026 Anträge entgegen. Einwanderungsanwälte rechnen allein im ersten Quartal mit „mehreren Tausend“ Anträgen, angetrieben von Remote-Arbeitern, die die Paralympics 2026 mit einem längeren Italienaufenthalt verbinden wollen.
Wie VisaHQ helfen kann
VisaHQ vereinfacht die Visumbeantragung für Privatpersonen und Unternehmen. Prüfen Sie die aktuellen Reisebestimmungen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und verwalten Sie Ihren Antrag online über das VisaHQ-Portal für Italien.Mehr von Italien
Alle anzeigen
Trentino richtet 24-Stunden-Hotline für Einwohner in Golfstaaten ein angesichts wachsender regionaler Spannungen
„Casa Veneto“ in Cortina wiedereröffnet: Paralympics-Begrüßungszentrum für internationale Gäste