
Das italienische Haushaltsgesetz für 2026–2028 (Gesetz 199/2025) trat am 1. Januar 2026 in Kraft und wurde am 6. März von der Law Library of Congress ausführlich analysiert. Unter den mehr als 1.000 Paragraphen sticht für die globale Mobilitätsgemeinschaft vor allem die Erhöhung der jährlichen Pauschalsteuer für vermögende Privatpersonen hervor, die das „New Residents“-Regime wählen: Diese steigt um 100.000 Euro auf nun 300.000 Euro, während der zusätzliche Zuschlag für jedes mitreisende Familienmitglied auf 50.000 Euro verdoppelt wird. (loc.gov)
Obwohl die höhere Steuer sofort mediale Aufmerksamkeit erregte, bleibt die Grundstruktur des Regimes unverändert: Berechtigte Zuzügler können weiterhin den Großteil ihrer Auslandseinkünfte für bis zu 15 Jahre vor den italienischen Progressivsteuersätzen schützen, während Einkünfte aus italienischer Quelle regulär besteuert werden. Steuerberater betonen, dass die Anpassung Italien lediglich wieder an vergleichbare Modelle in Portugal, Spanien und Griechenland angleicht – nach einer Phase der Euro-Inflation – und eine stärkere politische Kontrolle sogenannter „Non-Dom“-Regelungen widerspiegelt.
Über die persönliche Besteuerung hinaus bringt das Haushaltsgesetz Maßnahmen, die indirekt die Kosten von Unternehmenseinsätzen beeinflussen. Ein vereinfachtes Mehrwertsteuer-Rückerstattungsverfahren für Nicht-EU-Käufer soll Italien für kurzfristige Geschäftsreisen und Konferenzen attraktiver machen, während Anreize für energieintensive Unternehmen innerbetriebliche Versetzungen im produzierenden Gewerbe fördern könnten. Arbeitgeber sollten zudem eine neue Pauschalsteuer von 15 Prozent auf Nachtzuschläge beachten, die auf maximal 1.500 Euro begrenzt ist und die Berechnung der Lohnkosten bei Schichtarbeit rund um die Uhr beeinflussen wird.
Einwanderungsrechtler weisen darauf hin, dass das im April erwartete Decreto Flussi (Kontingentdekret) voraussichtlich die im Haushaltsgesetz aktualisierten Definitionen von unterhaltsberechtigten Kindern und Elternzeitleistungen aufgreifen wird, um die Gültigkeit von Aufenthaltstiteln an die neuen Sozialversicherungsregeln anzupassen. Multinationale Unternehmen sollten daher ihre Kostenprognosen und Expatriate-Richtlinien überprüfen, um die Einhaltung sicherzustellen.
Insgesamt zeigen die Anpassungen, dass Rom einen schmalen Grat beschreitet: Einnahmen zu erhöhen und soziale Ungleichheit anzugehen, ohne ausländische Investoren und hochqualifizierte Fachkräfte zu verschrecken, die die Wirtschaft dringend benötigt. Für global mobile Fachkräfte bleibt Italien steuerlich wettbewerbsfähig, doch der Preis für das „goldene Steuer-Ticket“ ist zweifellos gestiegen.
Obwohl die höhere Steuer sofort mediale Aufmerksamkeit erregte, bleibt die Grundstruktur des Regimes unverändert: Berechtigte Zuzügler können weiterhin den Großteil ihrer Auslandseinkünfte für bis zu 15 Jahre vor den italienischen Progressivsteuersätzen schützen, während Einkünfte aus italienischer Quelle regulär besteuert werden. Steuerberater betonen, dass die Anpassung Italien lediglich wieder an vergleichbare Modelle in Portugal, Spanien und Griechenland angleicht – nach einer Phase der Euro-Inflation – und eine stärkere politische Kontrolle sogenannter „Non-Dom“-Regelungen widerspiegelt.
Über die persönliche Besteuerung hinaus bringt das Haushaltsgesetz Maßnahmen, die indirekt die Kosten von Unternehmenseinsätzen beeinflussen. Ein vereinfachtes Mehrwertsteuer-Rückerstattungsverfahren für Nicht-EU-Käufer soll Italien für kurzfristige Geschäftsreisen und Konferenzen attraktiver machen, während Anreize für energieintensive Unternehmen innerbetriebliche Versetzungen im produzierenden Gewerbe fördern könnten. Arbeitgeber sollten zudem eine neue Pauschalsteuer von 15 Prozent auf Nachtzuschläge beachten, die auf maximal 1.500 Euro begrenzt ist und die Berechnung der Lohnkosten bei Schichtarbeit rund um die Uhr beeinflussen wird.
Einwanderungsrechtler weisen darauf hin, dass das im April erwartete Decreto Flussi (Kontingentdekret) voraussichtlich die im Haushaltsgesetz aktualisierten Definitionen von unterhaltsberechtigten Kindern und Elternzeitleistungen aufgreifen wird, um die Gültigkeit von Aufenthaltstiteln an die neuen Sozialversicherungsregeln anzupassen. Multinationale Unternehmen sollten daher ihre Kostenprognosen und Expatriate-Richtlinien überprüfen, um die Einhaltung sicherzustellen.
Insgesamt zeigen die Anpassungen, dass Rom einen schmalen Grat beschreitet: Einnahmen zu erhöhen und soziale Ungleichheit anzugehen, ohne ausländische Investoren und hochqualifizierte Fachkräfte zu verschrecken, die die Wirtschaft dringend benötigt. Für global mobile Fachkräfte bleibt Italien steuerlich wettbewerbsfähig, doch der Preis für das „goldene Steuer-Ticket“ ist zweifellos gestiegen.