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Italien verlängert Frist für „Benefit-of-Law“-Staatsbürgerschaftserklärungen bis 2029

März 7, 2026
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Italien verlängert Frist für „Benefit-of-Law“-Staatsbürgerschaftserklärungen bis 2029
Italien hat stillschweigend Tausenden jungen Menschen mit italienischer Abstammung drei zusätzliche Jahre eingeräumt, um ihre Staatsbürgerschaft zu formalisieren. Eine Mitteilung des Generalkonsulats in Vancouver vom 6. März bestätigt, dass das Gesetz Nr. 26 vom 28. Februar 2026 – das das Dekret-Gesetz Nr. 200/2025 umwandelt – die Frist für die Einreichung einer „benefit-of-law“-Staatsbürgerschaftserklärung vom 31. Mai 2026 auf den 31. Mai 2029 verschiebt. Die Verlängerung gilt für Personen, die am 24. Mai 2025 noch nicht 18 Jahre alt waren und die nach Artikel 3-bis des Gesetzes 91/1992 ein direktes Recht auf die italienische Staatsbürgerschaft haben.

Der „benefit-of-law“-Weg unterscheidet sich vom deutlich längeren jure-sanguinis-Verfahren, da der Antragsteller bereits als italienischer Staatsbürger gilt; die Erklärung vervollständigt lediglich den rechtlichen Status. Praktisch entlastet die Änderung die Konsulate, die 2026 mit einer beispiellosen Anzahl jugendlicher Antragsteller konfrontiert waren, insbesondere in Amerika und Australien, und verringert das Risiko, dass Minderjährige vor einem Termin „altern“.

Italien verlängert Frist für „Benefit-of-Law“-Staatsbürgerschaftserklärungen bis 2029


Für Manager im Bereich globale Mobilität ist die Maßnahme von großer Bedeutung. Mitarbeiter, die ins Ausland entsandt werden und Kinder haben, die bald volljährig werden, haben nun ein größeres Zeitfenster, um einen EU-Pass zu erhalten, der die Schengen-Arbeitserlaubnisformalitäten überflüssig macht. Multinationale Unternehmen mit großen Talentpools italienischer Herkunft – vor allem in Kanada, Brasilien und den USA – sollten ihre Einsatzplanungen an den neuen Zeitplan anpassen.

Die Regierung hat keine ergänzenden Änderungen bei den erforderlichen Unterlagen oder IT-Systemen angekündigt, doch Konsularquellen berichten, dass die Buchungsplattform Digi-Consfront ab April neue Termine anbieten wird. Antragstellern wird weiterhin empfohlen, vollständige, apostillierte Personenstandsdokumente frühzeitig zu beschaffen, da die Legalisierungszeiten in mehreren Provinzen nach wie vor lang sind.

Letztlich unterstreicht die dreijährige Fristverlängerung Roms fortwährende Strategie, die 60 Millionen starke italienische Diaspora zu nutzen, um wirtschaftliche und kulturelle Verbindungen zu stärken und gleichzeitig den Fachkräftemangel im Inland zu lindern. Personalabteilungen sollten die neue Frist an berechtigte Mitarbeiter kommunizieren und zu frühzeitigen Schritten ermutigen, um einen erneuten Ansturm zum Fristende 2029 zu vermeiden.
Quelle: Consolato Generale d’Italia – Vancouver

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