
Am 6. März stellten die Abgeordneten Zoe Lofgren (CA-18), Jamie Raskin (MD-08) und Hank Johnson (GA-04) den „Real Courts, Rule of Law Act von 2026“ vor – ein Gesetzesvorschlag, der die rund 650 Einwanderungsrichter aus dem Justizministerium herauslösen und als unabhängige Richter eines eigenständigen Gerichts nach Artikel I neu etablieren würde. Befürworter sehen darin einen notwendigen Schritt zum Schutz der Verfahrensrechte angesichts eines Rückstaus von fast vier Millionen Fällen und wachsender Vorwürfe politischer Einflussnahme auf die Fallverwaltung.
Das Gesetz sieht vor, dass das neue Gericht über eine Erstinstanz, eine Berufungsinstanz und ein Verwaltungsbüro verfügt. Die Richter sollen für erneuerbare 15-Jahres-Amtszeiten ernannt werden und vor willkürlichen Versetzungen geschützt sein. Die Finanzierung soll in mehrjährigen Zyklen erfolgen, um die Abläufe vor haushaltspolitischen Auseinandersetzungen der Exekutive zu schützen. Zudem wird der Einsatz moderner Fallmanagement-Technologie vorgeschrieben, um die Verfahren zu beschleunigen.
Für Unternehmen im Bereich Einwanderung könnte ein Gericht nach Artikel I planbarere Anhörungstermine und klarere Präzedenzfälle zu Themen wie Fachkenntnissen, Lohnniveaus und Absichten von Nicht-Einwanderern bringen. Allerdings bedeuten Übergangskosten und die Notwendigkeit, komplett neue Verfahrensregeln zu erarbeiten, dass eine Umstellung Jahre dauern wird – unmittelbare Entlastung für Arbeitgeber, die mit Abschiebungsrisiken konfrontiert sind, ist daher unwahrscheinlich.
Die American Bar Association, die Federal Bar Association und die National Association of Immigration Judges sprachen bereits wenige Stunden nach Veröffentlichung des Gesetzentwurfs ihre Unterstützung aus. Dennoch ist das Schicksal des Vorhabens in einem gespaltenen Kongress ungewiss. Während einige republikanische Abgeordnete grundsätzlich für mehr Unabhängigkeit sind, befürchten sie nun, dass ein Gericht nach Artikel I schnelle Durchsetzungsanweisungen der Exekutive erschweren könnte. Anhörungen im Justizausschuss des Repräsentantenhauses sind für diesen Frühling geplant.
Das Gesetz sieht vor, dass das neue Gericht über eine Erstinstanz, eine Berufungsinstanz und ein Verwaltungsbüro verfügt. Die Richter sollen für erneuerbare 15-Jahres-Amtszeiten ernannt werden und vor willkürlichen Versetzungen geschützt sein. Die Finanzierung soll in mehrjährigen Zyklen erfolgen, um die Abläufe vor haushaltspolitischen Auseinandersetzungen der Exekutive zu schützen. Zudem wird der Einsatz moderner Fallmanagement-Technologie vorgeschrieben, um die Verfahren zu beschleunigen.
Für Unternehmen im Bereich Einwanderung könnte ein Gericht nach Artikel I planbarere Anhörungstermine und klarere Präzedenzfälle zu Themen wie Fachkenntnissen, Lohnniveaus und Absichten von Nicht-Einwanderern bringen. Allerdings bedeuten Übergangskosten und die Notwendigkeit, komplett neue Verfahrensregeln zu erarbeiten, dass eine Umstellung Jahre dauern wird – unmittelbare Entlastung für Arbeitgeber, die mit Abschiebungsrisiken konfrontiert sind, ist daher unwahrscheinlich.
Die American Bar Association, die Federal Bar Association und die National Association of Immigration Judges sprachen bereits wenige Stunden nach Veröffentlichung des Gesetzentwurfs ihre Unterstützung aus. Dennoch ist das Schicksal des Vorhabens in einem gespaltenen Kongress ungewiss. Während einige republikanische Abgeordnete grundsätzlich für mehr Unabhängigkeit sind, befürchten sie nun, dass ein Gericht nach Artikel I schnelle Durchsetzungsanweisungen der Exekutive erschweren könnte. Anhörungen im Justizausschuss des Repräsentantenhauses sind für diesen Frühling geplant.
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