
Das US-Justizministerium veröffentlichte am 7. März eine vorläufige Endregelung, die die Verfahren beim Board of Immigration Appeals (BIA) grundlegend ändert – der letzten administrativen Instanz vor der Überprüfung durch ein Bundesgericht. Ab dem 9. März haben die meisten Ausländer, gegen deren Abschiebung entschieden wurde, nur noch 10 Kalendertage – statt bisher 30 – Zeit, um eine Berufungsanzeige einzureichen. Zudem darf das BIA Fälle künftig zusammenfassend abweisen, sofern nicht die Mehrheit seiner 15 ständigen Mitglieder für eine vollständige Überprüfung stimmt.
Die Regelung, begründet mit einem Rekordrückstau von 202.000 Fällen, setzt strenge interne Fristen: Wird eine Berufung zur vollständigen Überprüfung angenommen, müssen gleichzeitig Schriftsätze innerhalb von 20 Tagen eingereicht werden (35 Tage, wenn Transkripte noch ausstehen), und Einzelmitglieder müssen Entscheidungen innerhalb von 90 Tagen treffen. Verlängerungen und Aussetzungen sind nahezu ausgeschlossen, außer bei „außergewöhnlichen Umständen“. Außerdem werden gesetzliche Begriffe wie „Alien“ und „unbegleitetes ausländisches Kind“ wieder eingeführt.
Für Manager der Unternehmensmobilität und Einwanderungsanwälte bedeutet der verkürzte Zeitrahmen deutlich weniger Spielraum, um nach der Entscheidung noch Optionen für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte zu prüfen. Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in Abschiebungsverfahren unterstützen, müssen unmittelbar nach der Entscheidung des Einwanderungsrichters einen Anwalt einschalten und Berufungsargumente innerhalb weniger Tage – nicht Wochen – vorbereiten. Ein zögerliches Vorgehen könnte die Abschiebungsanordnung rechtskräftig machen und I-9-Beendigungsverpflichtungen auslösen.
Befürworter des rechtlichen Gehörs warnen, dass pro se vertretene Betroffene – die etwa 30 Prozent der Fälle ausmachen – kaum Chancen haben werden, rechtzeitig juristische Unterstützung zu erhalten. Die American Immigration Lawyers Association prüft eine Klage gegen die Regelung und argumentiert, dass die Ausnahmeregelung der Regierung für auswärtige Angelegenheiten bei der Anhörung und Kommentierung zu weit gefasst sei. Bis Gerichte eingreifen, sollen die neuen Fristen jedoch ab Montag gelten, was eine sorgfältige Wochenendplanung für alle Beteiligten unerlässlich macht.
Die Regelung, begründet mit einem Rekordrückstau von 202.000 Fällen, setzt strenge interne Fristen: Wird eine Berufung zur vollständigen Überprüfung angenommen, müssen gleichzeitig Schriftsätze innerhalb von 20 Tagen eingereicht werden (35 Tage, wenn Transkripte noch ausstehen), und Einzelmitglieder müssen Entscheidungen innerhalb von 90 Tagen treffen. Verlängerungen und Aussetzungen sind nahezu ausgeschlossen, außer bei „außergewöhnlichen Umständen“. Außerdem werden gesetzliche Begriffe wie „Alien“ und „unbegleitetes ausländisches Kind“ wieder eingeführt.
Für Manager der Unternehmensmobilität und Einwanderungsanwälte bedeutet der verkürzte Zeitrahmen deutlich weniger Spielraum, um nach der Entscheidung noch Optionen für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte zu prüfen. Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in Abschiebungsverfahren unterstützen, müssen unmittelbar nach der Entscheidung des Einwanderungsrichters einen Anwalt einschalten und Berufungsargumente innerhalb weniger Tage – nicht Wochen – vorbereiten. Ein zögerliches Vorgehen könnte die Abschiebungsanordnung rechtskräftig machen und I-9-Beendigungsverpflichtungen auslösen.
Befürworter des rechtlichen Gehörs warnen, dass pro se vertretene Betroffene – die etwa 30 Prozent der Fälle ausmachen – kaum Chancen haben werden, rechtzeitig juristische Unterstützung zu erhalten. Die American Immigration Lawyers Association prüft eine Klage gegen die Regelung und argumentiert, dass die Ausnahmeregelung der Regierung für auswärtige Angelegenheiten bei der Anhörung und Kommentierung zu weit gefasst sei. Bis Gerichte eingreifen, sollen die neuen Fristen jedoch ab Montag gelten, was eine sorgfältige Wochenendplanung für alle Beteiligten unerlässlich macht.
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