
Obwohl die Verordnung zur Einführung von Notfallmaßnahmen bereits am 6. März im regionalen Amtsblatt (BOJA) veröffentlicht wurde, trat sie erst am 8. März 2026 in Kraft, als Hunderttausende Beschäftigte in ganz Andalusien zum Internationalen Frauentag die Arbeit niederlegten. Die Dirección General de Trabajo legte Mindestdienstleistungen für Überlandbusse, städtische U-Bahnen und kritische Logistik fest, um während des 24-stündigen Streiks, der von der Gewerkschaft CGT ausgerufen wurde, grundlegende Mobilität und Sicherheit zu gewährleisten. Wichtige Bestimmungen umfassen eine 80-prozentige Personalbesetzung in den Notrufzentralen 112-Andalusien, eine 50-prozentige Besetzung bei den öffentlichen Nahverkehrsbetrieben der Provinzen sowie „unverzichtbare“ Notbesetzungen in den Bereichen Wasser, Abfallwirtschaft und IT-Dienste, die die Grenzkontrollsysteme im Hafen von Algeciras und am Flughafen Málaga unterstützen. Verkehrsunternehmen, die gegen diese Vorgaben verstoßen, drohen Bußgelder von bis zu 60.000 Euro. Für Geschäftsreisende und Frachtunternehmen bedeutete der Streik reduzierte, aber planbare Dienste: Die Fernbusse von ALSA fuhren stündlich statt alle 30 Minuten, die Metro Sevilla verkehrte im 15-Minuten-Takt, und der Hafen von Algeciras hielt pro Terminal eine Zollspur offen, um den Ro-Ro-Verkehr zwischen EU, Großbritannien und Marokko aufrechtzuerhalten. Mobilitätsmanager mit Personal in der Region berichten von geringfügigen Verzögerungen, jedoch ohne Ausfälle. Die frühzeitige Ankündigung ermöglichte es den Fluggesellschaften in Málaga und Sevilla, die Bodenabfertigungsschichten neu zu planen und so Kettenreaktionen bei internationalen Flügen zu vermeiden. Arbeitgeber werden daran erinnert, dass das Streikrecht in Spanien regional unterschiedlich geregelt ist und seit 2018 jährlich ähnliche Arbeitsniederlegungen am 8. März stattfinden – eine vorausschauende Planung bleibt daher unerlässlich.