
Befürworter schlagen Alarm, nachdem am 28. März Berichte in den sozialen Medien auf eine wenig beachtete Bestimmung des Gesetzentwurfs C-12 aufmerksam gemacht haben. Diese Bestimmung verbietet die Weiterleitung von Asylanträgen, die mehr als ein Jahr nach der ersten Einreise des Antragstellers nach Kanada gestellt werden – rückwirkend bis Juni 2020. Der Kanadische Flüchtlingsrat schätzt, dass diese Klausel bis zu 9.000 Fälle, die derzeit auf Anhörungen vor der Einwanderungs- und Flüchtlingsbehörde (IRB) warten, abrupt beenden könnte. Nach den bisherigen Regeln waren verspätete Anträge noch zulässig, wenn der Antragsteller eine Änderung der Umstände oder eine zwingende Erklärung vorlegte. Die neue Formulierung nimmt diese Ermessensspielräume weg und weist das IRCC an, die Weiterleitung unabhängig von den individuellen Umständen grundsätzlich abzulehnen. Flüchtlingsanwälte warnen, dass besonders Personen, die mit Studien- oder Arbeitserlaubnissen eingereist sind und später Schutz beantragt haben, gefährdet sind. Regierungsvertreter argumentieren, die Änderung werde „Asylshopping“ verhindern und Kanada an die Praxis vergleichbarer Länder angleichen, die strenge Fristen für die Antragstellung vorsehen. Kritiker hingegen betonen, dass Pandemie-bedingte Rückstände und Reisebeschränkungen viele potenzielle Antragsteller in rechtlicher Unsicherheit zurückließen, weshalb ein rückwirkendes Verbot ungerecht und möglicherweise verfassungswidrig sei. Mehrere gemeinnützige Anwaltskanzleien bereiten bereits Verfassungsbeschwerden vor; bis dahin raten sie Betroffenen dringend, sofort rechtlichen Beistand zu suchen. Für Arbeitgeber, insbesondere Universitäten und Technologieunternehmen, die internationale Talente sponsern, könnte die Entwicklung unerwartete personalrechtliche Herausforderungen mit sich bringen, wenn Mitarbeitende oder Studierende vom temporären Status zu Schutzansprüchen wechseln, die nun gefährdet sind. Unternehmen sollten daher Einwanderungsrechtsexperten hinzuziehen, um mögliche Verpflichtungen zur Arbeitsplatzanpassung zu klären, falls ein Mitarbeiter plötzlich seinen legalen Status verliert. Die IRB hat sich bislang nicht geäußert und wartet auf formelle operative Anweisungen des IRCC, die für nächste Woche erwartet werden. Interessengruppen rechnen mit einem Anstieg von Informationsanfragen, da sie Daten darüber einholen wollen, wie viele Fälle gestrichen werden und welche Nationalitäten am stärksten betroffen sind.
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