
Ab dem 10. April ersetzt das lang erwartete Ein- und Ausreisesystem (EES) der Europäischen Union das manuelle Stempeln von Pässen für Kurzzeitbesucher aus Nicht-EU-Staaten, die den Schengen-Raum betreten – auch an Italiens Flughäfen, Seehäfen und Landgrenzen. Die von EU-LISA verwaltete neue Plattform erfasst Gesichtsaufnahmen, Fingerabdrücke und Reisedokumentdaten der Reisenden und erstellt automatisch eine Übersicht über Ein- und Ausreisen im Hinblick auf die 90-Tage-in-180-Tage-Regel.
Für Geschäftsreisende und Mobility-Teams bedeutet das zunächst längere Abfertigungszeiten, da die italienische Grenzpolizei sich mit den biometrischen Terminals vertraut macht und Reisende sich an die Selbstregistrierung gewöhnen müssen. Fluggesellschaften, die Rom-Fiumicino und Mailand-Malpensa anfliegen, warnen vor möglichen Warteschlangen zu Spitzenzeiten und empfehlen, mindestens 30 Minuten früher als bisher anzureisen.
Das System verschärft zudem die Einhaltung der Aufenthaltsdauer, da Überziehungen automatisch an alle 29 Schengen-Mitgliedstaaten gemeldet werden. Unternehmen, die häufig reisende Mitarbeiter oder wechselnde Auftragnehmer aus Nicht-EU-Ländern beschäftigen, sollten ihre Reiseüberwachung verbessern und ihre Mitarbeiter daran erinnern, dass auch Tagesausflüge auf die 90-Tage-Grenze angerechnet werden. Verstöße können zu mehrjährigen Wiedereinreiseverboten führen, die sofort im EES vermerkt werden.
Das italienische Innenministerium hat bereits über 500 elektronische Kontrollschleusen installiert und zusätzliches Personal in Rom, Mailand, Venedig und Bologna eingesetzt. Kleinere Regionalflughäfen setzen jedoch weiterhin auf mobile biometrische Einheiten, was die Wartezeiten unvorhersehbar macht. Mobility-Manager können Störungen minimieren, indem sie Ankunftszeiten staffeln, Anschlussflüge über weniger frequentierte Drehkreuze buchen und sicherstellen, dass Reisende gedruckte Nachweise über Weiterreisen mitführen, falls Grenzbeamte den Aufenthaltszweck überprüfen möchten.
Langfristig bildet das EES die Grundlage für ETIAS – die elektronische Reisegenehmigung, die ab 2027 für visumfreie Staatsangehörige verpflichtend wird. Unternehmen mit europaweiten Mobilitätsprogrammen sollten die ETIAS-Gebühr von 7 Euro pro Reisendem einplanen, Datenschutzrichtlinien für biometrische Daten anpassen und Mitarbeiterhandbücher rechtzeitig vor der nächsten Compliance-Frist aktualisieren.
Für Geschäftsreisende und Mobility-Teams bedeutet das zunächst längere Abfertigungszeiten, da die italienische Grenzpolizei sich mit den biometrischen Terminals vertraut macht und Reisende sich an die Selbstregistrierung gewöhnen müssen. Fluggesellschaften, die Rom-Fiumicino und Mailand-Malpensa anfliegen, warnen vor möglichen Warteschlangen zu Spitzenzeiten und empfehlen, mindestens 30 Minuten früher als bisher anzureisen.
Das System verschärft zudem die Einhaltung der Aufenthaltsdauer, da Überziehungen automatisch an alle 29 Schengen-Mitgliedstaaten gemeldet werden. Unternehmen, die häufig reisende Mitarbeiter oder wechselnde Auftragnehmer aus Nicht-EU-Ländern beschäftigen, sollten ihre Reiseüberwachung verbessern und ihre Mitarbeiter daran erinnern, dass auch Tagesausflüge auf die 90-Tage-Grenze angerechnet werden. Verstöße können zu mehrjährigen Wiedereinreiseverboten führen, die sofort im EES vermerkt werden.
Das italienische Innenministerium hat bereits über 500 elektronische Kontrollschleusen installiert und zusätzliches Personal in Rom, Mailand, Venedig und Bologna eingesetzt. Kleinere Regionalflughäfen setzen jedoch weiterhin auf mobile biometrische Einheiten, was die Wartezeiten unvorhersehbar macht. Mobility-Manager können Störungen minimieren, indem sie Ankunftszeiten staffeln, Anschlussflüge über weniger frequentierte Drehkreuze buchen und sicherstellen, dass Reisende gedruckte Nachweise über Weiterreisen mitführen, falls Grenzbeamte den Aufenthaltszweck überprüfen möchten.
Langfristig bildet das EES die Grundlage für ETIAS – die elektronische Reisegenehmigung, die ab 2027 für visumfreie Staatsangehörige verpflichtend wird. Unternehmen mit europaweiten Mobilitätsprogrammen sollten die ETIAS-Gebühr von 7 Euro pro Reisendem einplanen, Datenschutzrichtlinien für biometrische Daten anpassen und Mitarbeiterhandbücher rechtzeitig vor der nächsten Compliance-Frist aktualisieren.
Quelle: Business Standard