
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat bestätigt, dass die Mindestgehaltsanforderungen für die EU-Blue-Card zum 1. Januar 2026 angehoben wurden – viele Arbeitgeber erfuhren jedoch erst diese Woche von der Änderung, als die ersten Ablehnungen an den Konsulaten eintrafen. Die neuen Zahlen wurden am 23. Mai in Fachmedien veröffentlicht, was eine Flut von Anfragen aus der Personalabteilung auslöste, da Unternehmen nun die bereits ausgestellten Vertragsangebote für Nicht-EU-Fachkräfte überprüfen müssen.
Nach den überarbeiteten Regeln müssen die meisten Antragsteller nun mindestens 50.700 Euro brutto pro Jahr verdienen, statt 48.180 Euro im Jahr 2025. Ein reduzierter Schwellenwert von 45.934,20 Euro gilt für Hochschulabsolventen, anerkannte „Mangelberufe“ sowie erfahrene IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss. Da die deutschen Konsulate das zum Zeitpunkt der Entscheidung geltende Gehaltsniveau anwenden (nicht das Datum der Vertragsunterzeichnung), werden Bewerber mit Gehaltspaketen unterhalb der neuen Grenze abgelehnt – selbst wenn die Unterlagen bereits vor Monaten eingereicht wurden.
Mobilitätsmanager sind daher angehalten, alle laufenden Blue-Card-Fälle erneut zu prüfen, Vergütungspakete wo möglich anzupassen und in Grenzfällen den Wechsel zur Fachkräfteregelung (§18a AufenthG) in Betracht zu ziehen, die keine feste Euro-Grenze hat, aber eine marktübliche Vergütung voraussetzt.
Die höheren Gehaltsanforderungen sind Teil der umfassenden Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, die darauf abzielt, jüngere Talente anzuziehen und gleichzeitig sogenanntes „Gehaltsdumping“ bei hochqualifizierten Stellen zu verhindern. Experten weisen darauf hin, dass die 50.700 Euro immer noch deutlich unter vergleichbaren Schwellenwerten in den Niederlanden (66.024 Euro) oder Frankreich (53.836 Euro) liegen, was Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit sichert.
Start-ups und regionale KMU – insbesondere in den östlichen Bundesländern mit niedrigeren Durchschnittslöhnen – befürchten jedoch, dass der Anstieg sie im globalen Wettbewerb um Talente benachteiligen könnte.
Praktischer Tipp: Sponsoring-Teams sollten Vertragsvorlagen und interne Richtlinien umgehend aktualisieren, Recruiter in den Herkunftsländern informieren und Angebote, die Ende 2025 unterschrieben wurden, dringend überprüfen. Kann das neue Gehalt nicht erreicht werden, besteht weiterhin die Möglichkeit, mit einem Jobseeker-Visum oder der neuen Chancenkarte einzureisen, um vor Ort eine Stelle zu suchen – allerdings sind die Bearbeitungszeiten für diese Genehmigungen deutlich länger.
Nach den überarbeiteten Regeln müssen die meisten Antragsteller nun mindestens 50.700 Euro brutto pro Jahr verdienen, statt 48.180 Euro im Jahr 2025. Ein reduzierter Schwellenwert von 45.934,20 Euro gilt für Hochschulabsolventen, anerkannte „Mangelberufe“ sowie erfahrene IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss. Da die deutschen Konsulate das zum Zeitpunkt der Entscheidung geltende Gehaltsniveau anwenden (nicht das Datum der Vertragsunterzeichnung), werden Bewerber mit Gehaltspaketen unterhalb der neuen Grenze abgelehnt – selbst wenn die Unterlagen bereits vor Monaten eingereicht wurden.
Mobilitätsmanager sind daher angehalten, alle laufenden Blue-Card-Fälle erneut zu prüfen, Vergütungspakete wo möglich anzupassen und in Grenzfällen den Wechsel zur Fachkräfteregelung (§18a AufenthG) in Betracht zu ziehen, die keine feste Euro-Grenze hat, aber eine marktübliche Vergütung voraussetzt.
Die höheren Gehaltsanforderungen sind Teil der umfassenden Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, die darauf abzielt, jüngere Talente anzuziehen und gleichzeitig sogenanntes „Gehaltsdumping“ bei hochqualifizierten Stellen zu verhindern. Experten weisen darauf hin, dass die 50.700 Euro immer noch deutlich unter vergleichbaren Schwellenwerten in den Niederlanden (66.024 Euro) oder Frankreich (53.836 Euro) liegen, was Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit sichert.
Start-ups und regionale KMU – insbesondere in den östlichen Bundesländern mit niedrigeren Durchschnittslöhnen – befürchten jedoch, dass der Anstieg sie im globalen Wettbewerb um Talente benachteiligen könnte.
Praktischer Tipp: Sponsoring-Teams sollten Vertragsvorlagen und interne Richtlinien umgehend aktualisieren, Recruiter in den Herkunftsländern informieren und Angebote, die Ende 2025 unterschrieben wurden, dringend überprüfen. Kann das neue Gehalt nicht erreicht werden, besteht weiterhin die Möglichkeit, mit einem Jobseeker-Visum oder der neuen Chancenkarte einzureisen, um vor Ort eine Stelle zu suchen – allerdings sind die Bearbeitungszeiten für diese Genehmigungen deutlich länger.
Quelle: German Online Tests