
Spanien befindet sich in der Endphase vor Inkrafttreten der neuen EU-Grenz- und Asylregeln am 12. Juni. Am 26. Mai erklärte die Ministerin für Inklusion, Sozialversicherung und Migration, Elma Saiz, im Senat, dass 3.301 Aufnahmeplätze in staatlichen Einrichtungen vollständig einsatzbereit sein werden, um Antragsteller im beschleunigten Grenzverfahren des EU-Migrations- und Asylpakts zu bearbeiten. Diese Zahl, die bereits der Europäischen Kommission mitgeteilt wurde, stellt die „Grundkapazität“ dar, die Spanien an der Außengrenze gewährleisten muss; bei einem Anstieg der Ankünfte können zusätzliche Notbetten aktiviert werden. Saiz erläuterte, dass seit Ende 2025 drei interministerielle Arbeitsgruppen – zuständig für Migranten-Triage, Bearbeitung von internationalen Schutzverfahren und IT-Systeme – daran arbeiten, den Asylprozess in Spanien neu zu gestalten. Ein Gesetzentwurf zur Anpassung des Asyl- und Einwanderungsgesetzes an die neue EU-Gesetzgebung befindet sich ebenfalls in der Endphase im Innenministerium. Die Ministerin bestätigte, dass der spanische Ombudsmann als unabhängiger Grundrechtsschutzbeauftragter fungieren wird, wie es der EU-Pakt vorsieht, und dass ein permanenter Koordinationsmechanismus mit den Ministerien für Außenpolitik, Inneres und Inklusion bereits wöchentlich tagt. Während der Debatte kritisierte die PNV-Senatorin Nerea Ahedo den „Mangel an detaillierten Informationen“ für die autonomen Gemeinschaften Spaniens, die nach Abschluss des Grenzverfahrens Gesundheits-, Bildungs- und Kinderschutzdienste bereitstellen müssen. Saiz kündigte eine sektorale Migrationskonferenz mit den Regionen „in den kommenden Tagen“ an und räumte offene Fragen zur Definition sicherer Drittstaaten und zur Rückführungsverordnung ein. Aus Sicht der Unternehmensmobilität bedeutet der Start am 12. Juni, dass Geschäftsreisende oder Entsandte, die an spanischen Flughäfen oder Häfen Schutz suchen, durch ein deutlich schnelleres – aber auch strengeres – Verfahren geleitet werden, das innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen sein muss. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter über die verkürzten Fristen für Dokumente, Interviews und Rechtsmittel informieren und mit einer intensiveren Überprüfung von Identitäts- und Sicherheitsdaten im Rahmen des EU-Einreise-/Ausreisesystems rechnen, das in den neuen Asylprozess integriert wurde. Praktisch sollten globale Mobilitätsteams frühzeitig mit Umzugsdienstleistern zusammenarbeiten, um Unterkünfte außerhalb staatlicher Einrichtungen zu sichern, sobald Antragsteller das Grenzverfahren durchlaufen haben, mögliche Weiterverlegungen in andere EU-Staaten im Rahmen des Solidaritätsmechanismus einplanen und kommende regionale Regelungen beobachten, die Schulbildung und soziale Unterstützung für umgesiedelte Mitarbeiter und deren Familien betreffen könnten.
Quelle: Europa Press