
Die in Barcelona ansässige Einwanderungsfirma Legal Fournier hat am 26. Mai ihr beliebtes Tool zur Prüfung der Anspruchsberechtigung für das Digital-Nomad-Visum aktualisiert, um den neuen Mindestlohnsatz (SMI) Spaniens für 2026 zu berücksichtigen. Gemäß dem Gesetz 28/2022 müssen Antragsteller mindestens 200 % des spanischen SMI verdienen – aktuell 2.442 € pro Monat für eine Einzelperson; Ehepartner kommen mit 916 € hinzu, Kinder jeweils mit 25 % des Betrags. Der Online-Rechner, der von Tech-Unternehmen und Relocation-Beratern häufig genutzt wird, berechnet automatisch die Familienbudgets neu und markiert Anträge, die unter der Schwelle liegen. Obwohl die Regierung noch keine offizielle Bekanntmachung veröffentlicht hat, bestätigte Legal Fournier, dass mehrere Konsulate bereits bei Vorgesprächen die höheren Beträge anwenden. Anträge, die vor dem 1. Mai eingereicht wurden, sollten nach dem SMI von 2025 (2.334 €) bewertet werden, während Anträge nach diesem Datum ohne aktualisierte Arbeitsverträge oder Kontoauszüge abgelehnt werden könnten.
Neben dem Einkommen weist die Firma darauf hin, dass die Fernarbeit für Unternehmen oder Kunden außerhalb Spaniens erfolgen muss, Einnahmen aus spanischen Kunden unter der gesetzlichen Obergrenze für selbstständige Nomaden bleiben müssen und der Nachweis einer privaten Krankenversicherung sowie eines einwandfreien Führungszeugnisses (mit Apostille) weiterhin Pflicht sind. Personalabteilungen, die Remote-Mitarbeiter unterstützen, sollten daher Gehaltspakete, Steuerplanung nach dem Beckham-Gesetz und Sozialversicherungsbescheinigungen vor der Terminvereinbarung bei Konsulaten prüfen, da Termine in stark nachgefragten Standorten wie London oder Miami bis zu drei Monate im Voraus vergeben werden.
Da das Digital-Nomad-Visum zu einer dreijährigen Aufenthaltserlaubnis führt, die um weitere zwei Jahre verlängert werden kann, wird die Einhaltung der Gehaltsvorgaben bei der Verlängerung erneut überprüft. Mobility-Manager wird empfohlen, Lebenshaltungskostenanpassungen oder leistungsabhängige Gehaltserhöhungen in Arbeitsverträge aufzunehmen, um Engpässe im Jahr 2029 zu vermeiden. Das Update unterstreicht zudem die Notwendigkeit, Visumsfristen mit dem dynamischen spanischen Einwanderungsrecht abzustimmen, das 2025 umfassende Änderungen erfuhr und mit weiteren Anpassungen im Zuge der Einführung der EU-Talentpool-Initiative Ende 2026 zu rechnen ist.
Neben dem Einkommen weist die Firma darauf hin, dass die Fernarbeit für Unternehmen oder Kunden außerhalb Spaniens erfolgen muss, Einnahmen aus spanischen Kunden unter der gesetzlichen Obergrenze für selbstständige Nomaden bleiben müssen und der Nachweis einer privaten Krankenversicherung sowie eines einwandfreien Führungszeugnisses (mit Apostille) weiterhin Pflicht sind. Personalabteilungen, die Remote-Mitarbeiter unterstützen, sollten daher Gehaltspakete, Steuerplanung nach dem Beckham-Gesetz und Sozialversicherungsbescheinigungen vor der Terminvereinbarung bei Konsulaten prüfen, da Termine in stark nachgefragten Standorten wie London oder Miami bis zu drei Monate im Voraus vergeben werden.
Da das Digital-Nomad-Visum zu einer dreijährigen Aufenthaltserlaubnis führt, die um weitere zwei Jahre verlängert werden kann, wird die Einhaltung der Gehaltsvorgaben bei der Verlängerung erneut überprüft. Mobility-Manager wird empfohlen, Lebenshaltungskostenanpassungen oder leistungsabhängige Gehaltserhöhungen in Arbeitsverträge aufzunehmen, um Engpässe im Jahr 2029 zu vermeiden. Das Update unterstreicht zudem die Notwendigkeit, Visumsfristen mit dem dynamischen spanischen Einwanderungsrecht abzustimmen, das 2025 umfassende Änderungen erfuhr und mit weiteren Anpassungen im Zuge der Einführung der EU-Talentpool-Initiative Ende 2026 zu rechnen ist.
Quelle: Legal Fournier