
Spanien hat am 12. Juni um 00:00 Uhr offiziell auf den neuen EU-Pakt für Migration und Asyl umgestellt und damit seine Einwanderungs- und Grenzmanagementregeln an ein Paket von zehn EU-Verordnungen angepasst, die 2024 verabschiedet wurden und nun in Kraft treten. Innenminister Fernando Grande-Marlaska erklärte aus Madrid, die Regierung werde den Pakt „mit einem garantierten, rechtsstaatlichen Ansatz“ umsetzen und lehne dabei die im neuen EU-Rückführungsrecht vorgesehene Möglichkeit ab, Migranten in Drittstaaten zu Verarbeitungszentren zu schicken.
Was ändert sich konkret? Ab sofort muss jeder Drittstaatsangehörige, der an einer Außengrenze aufgegriffen oder irregulär einreist, eine verpflichtende biometrische „Vor-Eintrittsprüfung“ durchlaufen, die innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen sein muss. Spanien hat an wichtigen Brennpunkten wie Algeciras, Melilla und den Kanarischen Inseln zusätzliche Fingerabdruck- und Gesichtserkennungsterminals installiert, um dem Anstieg der Datenerfassung gerecht zu werden.
Die neuen Regeln führen zudem 12-wöchige Grenzasylverfahren für Antragsteller aus „sicheren“ Herkunftsländern ein und verpflichten Spanien, diese Personen während der beschleunigten Prüfung in speziellen Einrichtungen unterzubringen. Unternehmen, die Mitarbeiter grenzüberschreitend entsenden, müssen künftig mit deutlich schnelleren Ablehnungsentscheidungen und Abschiebungen rechnen, wenn einem Familienmitglied des Entsandten der Schutz verweigert wird.
Mobility-Manager sollten beachten, dass der Informationsaustausch zwischen Spaniens Polizei, dem Asylamt (OAR) und dem Sozialdienstnetzwerk im Rahmen der Interoperabilitätsanforderungen des Pakts vollständig digitalisiert wird. Das dürfte die Wartezeiten bei Entscheidungen zu „hochqualifizierten Fachkräften“ und innerbetrieblichen Versetzungen verkürzen, bedeutet aber auch, dass Überziehungen von Aufenthalten oder doppelte Anträge in anderen EU-Staaten sofort erkannt werden. Jede Personalrotation muss daher eine Echtzeit-Compliance-Überwachung im Schengen-Raum beinhalten.
Für globale Mobilitätsprogramme ist die wichtigste unmittelbare Neuerung der Solidaritätsmechanismus. Da Spanien als „Frontstaat“ unter Druck steht, müssen andere EU-Mitglieder entweder Aufnahmeplätze für Asylsuchende bereitstellen oder eine Zahlung von 20.000 Euro pro Ablehnung leisten. Theoretisch könnten so Mittel für zusätzliches Personal in den Ausländerbehörden freigesetzt werden, was die Rückstände bei der Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die multinationale Unternehmen in Barcelona und Madrid belasten, verringern könnte.
Reisende sollten sich auf detailliertere Fragen an Grenzkontrollkiosken und längere sekundäre Kontrollen während der Sommer-Hauptreisezeit einstellen. Flug- und Crewplaner sowie Umzugsdienstleister raten ihren Kunden bereits, mehr Transitzeit einzuplanen und Nachweise über Unterkunft, Krankenversicherung und Weiterreise mitzuführen, um nicht in das neue beschleunigte Verfahren eingestuft zu werden.
Was ändert sich konkret? Ab sofort muss jeder Drittstaatsangehörige, der an einer Außengrenze aufgegriffen oder irregulär einreist, eine verpflichtende biometrische „Vor-Eintrittsprüfung“ durchlaufen, die innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen sein muss. Spanien hat an wichtigen Brennpunkten wie Algeciras, Melilla und den Kanarischen Inseln zusätzliche Fingerabdruck- und Gesichtserkennungsterminals installiert, um dem Anstieg der Datenerfassung gerecht zu werden.
Die neuen Regeln führen zudem 12-wöchige Grenzasylverfahren für Antragsteller aus „sicheren“ Herkunftsländern ein und verpflichten Spanien, diese Personen während der beschleunigten Prüfung in speziellen Einrichtungen unterzubringen. Unternehmen, die Mitarbeiter grenzüberschreitend entsenden, müssen künftig mit deutlich schnelleren Ablehnungsentscheidungen und Abschiebungen rechnen, wenn einem Familienmitglied des Entsandten der Schutz verweigert wird.
Mobility-Manager sollten beachten, dass der Informationsaustausch zwischen Spaniens Polizei, dem Asylamt (OAR) und dem Sozialdienstnetzwerk im Rahmen der Interoperabilitätsanforderungen des Pakts vollständig digitalisiert wird. Das dürfte die Wartezeiten bei Entscheidungen zu „hochqualifizierten Fachkräften“ und innerbetrieblichen Versetzungen verkürzen, bedeutet aber auch, dass Überziehungen von Aufenthalten oder doppelte Anträge in anderen EU-Staaten sofort erkannt werden. Jede Personalrotation muss daher eine Echtzeit-Compliance-Überwachung im Schengen-Raum beinhalten.
Für globale Mobilitätsprogramme ist die wichtigste unmittelbare Neuerung der Solidaritätsmechanismus. Da Spanien als „Frontstaat“ unter Druck steht, müssen andere EU-Mitglieder entweder Aufnahmeplätze für Asylsuchende bereitstellen oder eine Zahlung von 20.000 Euro pro Ablehnung leisten. Theoretisch könnten so Mittel für zusätzliches Personal in den Ausländerbehörden freigesetzt werden, was die Rückstände bei der Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die multinationale Unternehmen in Barcelona und Madrid belasten, verringern könnte.
Reisende sollten sich auf detailliertere Fragen an Grenzkontrollkiosken und längere sekundäre Kontrollen während der Sommer-Hauptreisezeit einstellen. Flug- und Crewplaner sowie Umzugsdienstleister raten ihren Kunden bereits, mehr Transitzeit einzuplanen und Nachweise über Unterkunft, Krankenversicherung und Weiterreise mitzuführen, um nicht in das neue beschleunigte Verfahren eingestuft zu werden.
Quelle: El País