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EU-Migrations- und Asylpakt tritt in Kraft und bringt umfassende Änderungen für Belgiens Grenz- und Asylverfahren

Juni 13, 2026
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EU-Migrations- und Asylpakt tritt in Kraft und bringt umfassende Änderungen für Belgiens Grenz- und Asylverfahren
Belgien erwachte am 12. Juni 2026 mit einer grundlegend veränderten Migrationslandschaft, da der lang erwartete EU-Pakt für Migration und Asyl nun vollständig in Kraft trat. Das neue Regelwerk, das 2024 nach jahrelangem politischen Stillstand vereinbart wurde, schreibt jeden Schritt der Migration neu – vom Moment der Erfassung an der Außengrenze bis zur endgültigen Entscheidung über Schutz oder Rückführung. Für Belgien, das jährlich über 30.000 Asylanträge bearbeitet und den institutionellen Sitz der EU in Brüssel beherbergt, sind die Herausforderungen groß.

Nach dem Pakt müssen belgische Polizei- und Einwanderungsbehörden nun alle irregulären Ankünfte innerhalb von 24 Stunden in der erweiterten biometrischen Eurodac-Datenbank erfassen, verpflichtende Sicherheits- und Vulnerabilitätsprüfungen durchführen und innerhalb eines neuen sieben Tage dauernden „Screening“-Zeitfensters entscheiden, ob ein Antragsteller in das reguläre Asylverfahren oder ein beschleunigtes Grenzverfahren übergeht. Die Reform soll Entscheidungen beschleunigen, erfordert aber auch erhebliche Investitionen in IT-Schnittstellen, Haftkapazitäten an Einreisepunkten und spezialisierte Mitarbeiterschulungen.

EU-Migrations- und Asylpakt tritt in Kraft und bringt umfassende Änderungen für Belgiens Grenz- und Asylverfahren


Das Innenministerium bestätigte, dass sechs neue Screening-Einrichtungen am Flughafen Brüssel, im Hafen Antwerpen und an drei Landgrenzübergängen um Mitternacht in Betrieb genommen wurden. Der Pakt führt zudem einen dauerhaften Solidaritätsmechanismus ein, der Belgien verpflichten kann, entweder Asylsuchende aus den Erstaufnahmeländern aufzunehmen oder finanzielle und operative Unterstützung zu leisten. Die belgische Asylministerin Nicole de Moor erklärte vor Abgeordneten, das Land werde „in manchen Jahren Nettozahler und in anderen Nutznießer sein“ und rief die Privatwirtschaft dazu auf, sich auf einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt vorzubereiten: Anerkannte Flüchtlinge dürfen nun bereits nach sechs statt neun Monaten arbeiten.

Geschäftsreisemanager begrüßten klarere Regeln für visumfreie Kurzaufenthalte von seriösen Firmenreisenden im Schengen-Raum, warnen jedoch, dass strengere Kontrollen an den Außengrenzen zu längeren Warteschlangen am Flughafen Brüssel in Stoßzeiten führen könnten. Fluggesellschaften am Flughafen passen die Check-in-Schlusszeiten an und empfehlen Nicht-EU-Passagieren, die verpflichtende Vorregistrierung im EU-Einreise-Ausreisesystem (EES) rechtzeitig abzuschließen.

Mittelfristig erwarten Mobilitätsexperten, dass der Pakt sogenannte „Sekundärbewegungen“ innerhalb der EU verringert, das überlastete belgische Aufnahmesystem stabilisiert und multinationalen Unternehmen einen verlässlicheren Rahmen für innerbetriebliche Versetzungen bietet. NGOs mahnen jedoch, dass schnellere Verfahren nicht zu Lasten rechtsstaatlicher Garantien gehen dürfen, und kündigen an, das neu geschaffene unabhängige Überwachungsmechanismus in Belgien genau zu beobachten.
Quelle: INSIGHT EU MONITORING

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