
Der seit langem schwelende Streit um Fluglärm über der belgischen Hauptstadt eskalierte am 12. Juni, als die Region Brüssel-Hauptstadt Klage gegen die Bundesregierung einreichte, um die Nutzung des satellitengestützten RNP-07-Anflugverfahrens am Flughafen Brüssel einzuschränken. Die regionale Mobilitätsministerin Ans Persoons kritisiert, dass der im vergangenen Jahr testweise eingeführte Anflugweg zu viele Nachtflüge über dicht besiedelte Gemeinden wie Evere und Schaerbeek lenkt und damit lokale Lärmgrenzwerte überschreitet. Sollte das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen, könnten Fluggesellschaften mit Streckenbeschränkungen oder Bußgeldern von bis zu 6.000 Euro pro Verstoß rechnen – und die Bundesluftfahrtbehörde müsste die Anflugrouten innerhalb weniger Wochen neu gestalten. Die Airlines warnen, dass plötzliche Verfahrensänderungen die Kapazität der Start- und Landebahnen in der geschäftigen Sommersaison verringern und zu Anpassungen bei Langstreckenverbindungen führen könnten, die für Belgiens Exportwirtschaft von großer Bedeutung sind. Geschäftsreisende sollten daher mögliche Slot-Streichungen im Auge behalten, da besonders wichtige Verbindungen nach New York, Shanghai und Kigali wahrscheinlich auf weniger frequentierte Zeiten verlegt werden. Brussels Airlines erklärte, man unterstütze „ausgewogene“ Maßnahmen, fordere jedoch einen landesweiten Rahmen statt regionsspezifischer Regeln, die die Wettbewerbsfähigkeit des Hubs beeinträchtigen. Der Fall fügt der geplanten belgischen Luftverkehrssteuer und dem EU-weiten Druck für umweltfreundlichere Flugoperationen eine weitere juristische Dimension hinzu. Die erste Anhörung wird für Juli erwartet.
Quelle: Aviation24.be
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