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EU-Migrations- und Asylpakt tritt in Kraft und gestaltet Belgiens Asylsystem neu

Juni 13, 2026
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EU-Migrations- und Asylpakt tritt in Kraft und gestaltet Belgiens Asylsystem neu
Nach zweijähriger Vorbereitung trat der Migrations- und Asylpakt der Europäischen Union am 12. Juni 2026 um Mitternacht offiziell in Kraft. Der 2024 verabschiedete und überwiegend in Brüssel ausgehandelte Reformpakt ersetzt die bisherige Flickenteppich-Lösung aus 27 nationalen Ansätzen durch ein einheitliches, rechtlich verbindliches Regelwerk für die Prüfung, Registrierung und Verteilung von Asylsuchenden.

In Belgien liegt die Verantwortung für die Umsetzung am ersten Tag bei der Einwanderungsbehörde (DVZ/IBZ) und der Bundesasylagentur (Fedasil). Beide haben in den letzten Monaten 340 zusätzliche Sachbearbeiter eingestellt, biometrische Terminals am Flughafen Brüssel und im Hafen Antwerpen installiert und interne Richtlinien überarbeitet, um die siebentägige Frist für die Grenzprüfung des Pakts einzuhalten.

Für belgische Unternehmen, die auf Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen sind, bringt die Einführung des EU-weiten Ein- und Ausreisesystems sowie der verbesserten Eurodac-Datenbank die unmittelbarsten Änderungen. Bei der Einreise werden Fingerabdrücke und Gesichtsbilder aller Nicht-EU-Bürger (Kinder ab sechs Jahren) erfasst; Überziehungen der Aufenthaltsdauer lösen automatisch Warnmeldungen aus, die künftige Schengen-Visaanträge erschweren können. Mobility-Manager raten daher ausländischen Mitarbeitenden, Passstempel sorgfältig zu prüfen und Bordkarten als Nachweis pünktlicher Abreisen aufzubewahren.

EU-Migrations- und Asylpakt tritt in Kraft und gestaltet Belgiens Asylsystem neu


Die neuen Regeln schaffen zudem einen Solidaritätsmechanismus, der Mitgliedstaaten mit unterdurchschnittlichen Asylzahlen verpflichtet, Umverteilungen zu akzeptieren oder in einen jährlichen Fonds von einer Milliarde Euro einzuzahlen. Die belgische Innenministerin Marie-Hélène Van den Berghe kündigte an, dass Brüssel einen gemischten Weg wählen werde: Bis zu 1.200 Umverteilungen pro Jahr werden akzeptiert, während 35 Millionen Euro für die Unterstützung der Außengrenzen bereitgestellt werden. Die Ministerin betont, dass dieser „ausgewogene Beitrag“ Belgiens Ruf als humanitäres Zentrum wahrt, ohne die ohnehin fast ausgelasteten Aufnahmeeinrichtungen zu überfordern.

Menschenrechtsorganisationen mit Sitz in Brüssel, darunter die Plattform für Flüchtlingshilfe, warnen, dass beschleunigte Grenzverfahren zu systematischen Inhaftierungen und verkürzten Rechtsmitteln führen könnten. Sie bereiten bereits strategische Klagen vor, um die Vereinbarkeit des Pakts mit der belgischen Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention zu prüfen.

Für Geschäftsreisende bleiben die Abläufe praktisch unverändert: Inhaber von Schengen-C-Visa oder belgischen Arbeitserlaubnissen können weiterhin die E-Gates nutzen. Größere Auswirkungen sind jedoch im Hintergrund zu erwarten, da Fluggesellschaften und Bodenabfertiger Passagierdaten spätestens zwei Stunden vor Abflug übermitteln müssen, damit die Behörden Eurodac-Daten vorab anlegen und potenzielle Sicherheitsrisiken vor der Landung erkennen können. Unternehmen, die viele Mitarbeitende nach Belgien entsenden, sollten ihre Onboarding-Zeiträume überprüfen, da die Ausstellung von Aufenthaltstiteln kurzfristig langsamer verlaufen könnte, während die Behörden sich an die neuen IT-Systeme anpassen.
Quelle: Associated Press

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