
Der Bundesrat hat Änderungen der Verordnung verabschiedet, die es den kantonalen Behörden ab dem 1. August 2026 ermöglichen, Gesuche um ordentliche Einbürgerung vollständig über das Migrationsinformationssystem SYMIC zu übermitteln und zu empfangen. Bisher werden Einbürgerungsdossiers per Post versandt, was die Bearbeitungszeiten um Wochen verlängert und Datenschutzrisiken birgt. Mit der neuen digitalen Schnittstelle können die Kantone Gesuche, Beilagen und biometrische Daten direkt an das Staatssekretariat für Migration (SEM) hochladen. Die Entscheidungen des SEM – Bewilligung oder Ablehnung – werden über denselben Kanal zurückgesendet, wodurch der Papierverkehr entfällt. Eine Pilotphase startet diesen Herbst mit den Kantonen Zürich, Waadt und Tessin. Die Behörden rechnen mit einer Reduktion der durchgängigen Bearbeitungszeiten um 20 %, was jährlich geschätzte 3 Millionen CHF an Porto- und Archivierungskosten einspart. Für Arbeitgeber, die Schlüsselpersonen aus dem Ausland bei der Schweizer Staatsbürgerschaft unterstützen, bedeutet dies eine bessere Nachverfolgbarkeit, weniger verlorene Dokumente und schnellere Ergebnisse. Die digitale Umstellung ist Teil des umfassenderen IT-Programms „SYMIC-Erneuerung“, das das System auch für die Integration von EU-Ein-/Ausreisedaten (EES) und künftige ETIAS-Abfragen vorbereitet. Personal- und Mobilitätsverantwortliche sollten ihre internen Checklisten anpassen: Ab August benötigen Antragstellende digitale Kopien von Sprachzertifikaten und Steuerbescheiden, die neuen Metadatenstandards entsprechen. Datenschutzmaßnahmen umfassen eine Zwei-Faktor-Authentifizierung für kantonale Nutzer sowie die Verschlüsselung der Dateiübertragungen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat die Architektur bereits geprüft, so der Bundesrat.
Quelle: Federal Council press release