
Zypern hat offiziell das Kapitel seiner zweijährigen Teilnahme am freiwilligen Solidaritätsmechanismus (VSM) der EU abgeschlossen und am 13. Juni bekannt gegeben, dass 3.039 Antragsteller auf internationalen Schutz von der Insel in andere EU-Länder umgesiedelt wurden. Das 2022 ins Leben gerufene Programm – finanziert aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU – soll den Mittelmeer-Anrainerstaaten bei der Bewältigung des unverhältnismäßigen Migrationsdrucks helfen. Laut dem stellvertretenden Ministerium für Migration und internationalen Schutz verzeichnete Zypern mit Abstand die höchste Zahl an Umsiedlungen unter den fünf teilnehmenden Ländern (Zypern, Griechenland, Italien, Malta und Spanien). Aufnehmende Partnerstaaten waren unter anderem Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Portugal, Finnland und zuletzt Litauen.
Der Umsiedlungsprozess erforderte eine enge Abstimmung zwischen der Republik Zypern, der Europäischen Kommission, der EU-Asylagentur (EUAA), der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und den Zielländern. Dabei wurden besonders schutzbedürftige Fälle berücksichtigt, wie Familien mit Kindern, unbegleitete Minderjährige und Personen mit medizinischem Bedarf. Alle Umsiedler durchliefen Sicherheitsüberprüfungen und erhielten Reiseunterstützung, während Zypern die entstandenen Kosten erstattet bekam.
Obwohl der VSM nun beendet ist, betonten die Behörden, dass die Lastenteilung im Rahmen des am 12. Juni 2026 in Kraft getretenen EU-Migrations- und Asylpakts fortgesetzt wird. Dieser neue Pakt macht Solidarität verpflichtend: Mitgliedstaaten müssen entweder Umsiedlungen akzeptieren oder eine finanzielle Abgabe von mindestens 20.000 Euro pro nicht umgesiedelter Person leisten. Zypern, das die höchste Anzahl an Asylanträgen pro Kopf in der EU verzeichnet, wird voraussichtlich weiterhin ein Hauptnutznießer dieses Mechanismus sein.
Für Arbeitgeber und globale Mobilitätsteams ist diese Ankündigung aus zwei Gründen relevant. Erstens entlastet die schnellere Weiterverlegung das zyprische Aufnahmesystem, was den Behörden hilft, Rückstände bei der Bearbeitung von Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen abzubauen – ein Vorteil auch für den Unternehmenssektor. Zweitens könnten die rechtlich verbindlichen Quoten des Pakts die Strategien für innergemeinschaftliche Entsendungen verändern: Unternehmen, die nicht-EU-Fachkräfte innerhalb Europas verlagern, müssen künftig genau verfolgen, welche Mitgliedstaaten „Solidaritätsguthaben“ ansammeln und welche Zahlungen leisten, da sich die nationalen Visabestimmungen entsprechend verschärfen oder lockern könnten.
Praktisch sollten Organisationen, die Mitarbeiter nach Zypern entsenden, damit rechnen, dass der Asyldienst Ressourcen auf die Umsetzung des neuen Pakts umverteilt – was die Bearbeitung von Geschäftseinwanderungsfällen möglicherweise beschleunigt. Personalverantwortliche sollten zudem die verbesserte Kapazität des Landes zur Aufnahme von Angehörigen berücksichtigen, da EU-Mittel weiterhin den Ausbau von Aufnahmezentren und Integrationsprogrammen finanzieren werden.
Der Umsiedlungsprozess erforderte eine enge Abstimmung zwischen der Republik Zypern, der Europäischen Kommission, der EU-Asylagentur (EUAA), der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und den Zielländern. Dabei wurden besonders schutzbedürftige Fälle berücksichtigt, wie Familien mit Kindern, unbegleitete Minderjährige und Personen mit medizinischem Bedarf. Alle Umsiedler durchliefen Sicherheitsüberprüfungen und erhielten Reiseunterstützung, während Zypern die entstandenen Kosten erstattet bekam.
Obwohl der VSM nun beendet ist, betonten die Behörden, dass die Lastenteilung im Rahmen des am 12. Juni 2026 in Kraft getretenen EU-Migrations- und Asylpakts fortgesetzt wird. Dieser neue Pakt macht Solidarität verpflichtend: Mitgliedstaaten müssen entweder Umsiedlungen akzeptieren oder eine finanzielle Abgabe von mindestens 20.000 Euro pro nicht umgesiedelter Person leisten. Zypern, das die höchste Anzahl an Asylanträgen pro Kopf in der EU verzeichnet, wird voraussichtlich weiterhin ein Hauptnutznießer dieses Mechanismus sein.
Für Arbeitgeber und globale Mobilitätsteams ist diese Ankündigung aus zwei Gründen relevant. Erstens entlastet die schnellere Weiterverlegung das zyprische Aufnahmesystem, was den Behörden hilft, Rückstände bei der Bearbeitung von Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen abzubauen – ein Vorteil auch für den Unternehmenssektor. Zweitens könnten die rechtlich verbindlichen Quoten des Pakts die Strategien für innergemeinschaftliche Entsendungen verändern: Unternehmen, die nicht-EU-Fachkräfte innerhalb Europas verlagern, müssen künftig genau verfolgen, welche Mitgliedstaaten „Solidaritätsguthaben“ ansammeln und welche Zahlungen leisten, da sich die nationalen Visabestimmungen entsprechend verschärfen oder lockern könnten.
Praktisch sollten Organisationen, die Mitarbeiter nach Zypern entsenden, damit rechnen, dass der Asyldienst Ressourcen auf die Umsetzung des neuen Pakts umverteilt – was die Bearbeitung von Geschäftseinwanderungsfällen möglicherweise beschleunigt. Personalverantwortliche sollten zudem die verbesserte Kapazität des Landes zur Aufnahme von Angehörigen berücksichtigen, da EU-Mittel weiterhin den Ausbau von Aufnahmezentren und Integrationsprogrammen finanzieren werden.
Quelle: KNEWS