
Verkehrsattachés in Brüssel bestätigten am späten 12. Juni, dass die Verhandlungsführer unter der zyprischen Ratspräsidentschaft eine vorläufige politische Einigung mit dem Europäischen Parlament zur Überarbeitung der Verordnung 261/2004 über Fluggastrechte erzielt haben. Eine formelle Abstimmung ist für den 15. Juni geplant, wobei Diplomaten angeben, dass nur Spanien möglichen Widerstand signalisiert hat. Wichtige Punkte umfassen standardisierte Kabinengepäckmaße unter dem Sitz (40 × 30 × 15 cm), ein Verbot von Zuschlägen für Familien, die zusammen sitzen möchten, sowie klar definierte Entschädigungsbeträge: 250 € für Flüge bis 1.500 km, 400 € für innergemeinschaftliche Flüge über diese Distanz und 600 € für Langstreckenflüge. Besonders wichtig für Geschäftsreisende: Verpasste Anschlussflüge aufgrund verspäteter Ankunft eines vorherigen Segments lösen automatisch Umbuchungs- oder Erstattungsansprüche aus – selbst bei getrennten Tickets. Die zyprische Präsidentschaft wertete den Kompromiss als Beweis dafür, dass „kleine Staaten große Ergebnisse erzielen können“ und versprach, das Paket noch vor Ende ihrer Amtszeit im Trilogverfahren durchzusetzen. Die Fluggesellschaften hatten höhere Verzögerungsschwellen gefordert, gaben jedoch Zugeständnisse im Austausch für ausschließlich digitale Gutscheine und die Möglichkeit freiwilliger Umbuchungen bei alternativen Anbietern. Für Unternehmen, die regionale Reisen von und nach Zypern organisieren – wo viele Verbindungen über Drehkreuze wie Athen, Wien oder Dubai laufen – verspricht die Reform weniger unerwartete Kosten und eine einfachere Abwicklung von Entschädigungsansprüchen. Firmen sollten ihre internen Reiserichtlinien überprüfen, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter über die neuen Rechte informiert sind und bevorzugte Reisebüros elektronische Entschädigungsanträge bearbeiten können.
Quelle: Agence Europe