
Die Verhandlungen in Brüssel sind einem ersten großen Update der EU-Fluggastrechte nach fast zwei Jahrzehnten nähergekommen, nachdem die zyprische Ratspräsidentschaft am 12. Juni die Unterstützung von über 80 Prozent der Mitgliedstaaten für einen Kompromisstext gesichert hat. Sollte der Vermittlungsausschuss des Europäischen Parlaments am 15. Juni in Straßburg dem Paket zustimmen – wie zyprische Diplomaten erwarten – wäre damit eine der längsten Gesetzgebungsprozesse im EU-Verkehrsrecht abgeschlossen.
Wesentliche Punkte umfassen harmonisierte Entschädigungsbeträge von 250 bis 600 Euro bei Verspätungen von drei Stunden oder mehr, verpflichtende Preistransparenz, die Fluggesellschaften dazu zwingt, Tarife inklusive Handgepäck auszuweisen, sowie ein Verbot zusätzlicher Gebühren für Familien, die zusammen sitzen möchten. Zudem wird klargestellt, dass Krankheitsfälle der Crew und allgemeine Sicherheitsprobleme nicht mehr als „außergewöhnliche Umstände“ gelten dürfen, um Auszahlungen zu umgehen – eine Lücke, die Tausende Gerichtsverfahren ausgelöst hatte.
Aus Mobilitätssicht wird die Größe von Unter-sitz-Taschen auf 40 × 30 × 15 cm standardisiert, während Kabinengepäck für die Gepäckfächer über den Sitzen weiterhin keine Größenbeschränkung hat, aber im Grundpreis enthalten sein muss. Fluggesellschaften, die Entschädigungsanweisungen nicht innerhalb von 96 Stunden nach einer Störung ausstellen, könnten von nationalen Aufsichtsbehörden sanktioniert werden.
Spanien zeigte kurz vor Schluss Widerstand gegen die Gepäckregeln, doch Insider berichten, dass Madrid keine Sperrminorität besitzt. Für Unternehmen, die Talente über Larnaka oder Paphos transportieren, versprechen die neuen Regeln eine klarere Kostenplanung: Handgepäckgebühren werden nicht mehr als versteckte Zusatzkosten auftauchen, und Duty-of-Care-Teams erhalten feste Vorgaben für Umbuchungen oder Hotelunterbringungen bei Störungen.
Reisemanagement-Verantwortliche sollten ihre Vertragsklauseln mit bevorzugten Fluggesellschaften überprüfen, um die neuen Entschädigungssätze zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass Tracking-Tools die 96-Stunden-Benachrichtigungsfrist erfassen.
Wesentliche Punkte umfassen harmonisierte Entschädigungsbeträge von 250 bis 600 Euro bei Verspätungen von drei Stunden oder mehr, verpflichtende Preistransparenz, die Fluggesellschaften dazu zwingt, Tarife inklusive Handgepäck auszuweisen, sowie ein Verbot zusätzlicher Gebühren für Familien, die zusammen sitzen möchten. Zudem wird klargestellt, dass Krankheitsfälle der Crew und allgemeine Sicherheitsprobleme nicht mehr als „außergewöhnliche Umstände“ gelten dürfen, um Auszahlungen zu umgehen – eine Lücke, die Tausende Gerichtsverfahren ausgelöst hatte.
Aus Mobilitätssicht wird die Größe von Unter-sitz-Taschen auf 40 × 30 × 15 cm standardisiert, während Kabinengepäck für die Gepäckfächer über den Sitzen weiterhin keine Größenbeschränkung hat, aber im Grundpreis enthalten sein muss. Fluggesellschaften, die Entschädigungsanweisungen nicht innerhalb von 96 Stunden nach einer Störung ausstellen, könnten von nationalen Aufsichtsbehörden sanktioniert werden.
Spanien zeigte kurz vor Schluss Widerstand gegen die Gepäckregeln, doch Insider berichten, dass Madrid keine Sperrminorität besitzt. Für Unternehmen, die Talente über Larnaka oder Paphos transportieren, versprechen die neuen Regeln eine klarere Kostenplanung: Handgepäckgebühren werden nicht mehr als versteckte Zusatzkosten auftauchen, und Duty-of-Care-Teams erhalten feste Vorgaben für Umbuchungen oder Hotelunterbringungen bei Störungen.
Reisemanagement-Verantwortliche sollten ihre Vertragsklauseln mit bevorzugten Fluggesellschaften überprüfen, um die neuen Entschädigungssätze zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass Tracking-Tools die 96-Stunden-Benachrichtigungsfrist erfassen.
Quelle: Agence Europe