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Belgien verlangt von EU-Arbeitssuchenden nach sechs Monaten den Nachweis einer „echten Arbeitsmöglichkeit“ oder sie müssen das Land verlassen

Juni 14, 2026
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Belgien verlangt von EU-Arbeitssuchenden nach sechs Monaten den Nachweis einer „echten Arbeitsmöglichkeit“ oder sie müssen das Land verlassen
Der belgische Bundesministerrat hat in erster Lesung einen Vorschlag der Staatssekretärin für Asyl und Migration, Anneleen Van Bossuyt, gebilligt, der die Aufenthaltsrechte von EU-Bürgern verschärft, die nach Belgien ziehen, um Arbeit zu suchen. Laut dem Entwurf des königlichen Erlasses muss ein EU-Bürger innerhalb der ersten drei Monate nach Ankunft aktive Bemühungen um eine Arbeitsstelle nachweisen – sowohl die Anmeldung bei der regionalen Arbeitsagentur als auch dokumentierte Bewerbungen. Eine zweite, verpflichtende Überprüfung nach sechs Monaten verlangt den Nachweis einer „realistischen Aussicht auf Beschäftigung“, etwa durch einen vorläufigen Arbeitsvertrag, Einladung zu Vorstellungsgesprächen oder in Belgien anerkannte berufliche Qualifikationen. Scheitert der Arbeitssuchende an diesem Sechs-Monats-Test, können die Gemeindebehörden die Aufenthaltskarte entziehen, was eine 30-tägige Frist zum Verlassen des Landes auslöst. Anträge auf Familienzusammenführung, die mit Arbeitssuchenden verbunden sind, werden ebenfalls abgelehnt, sofern der Hauptantragsteller den neuen Arbeitsmarkttest nicht besteht. Van Bossuyt argumentiert, die Reform werde Missbrauch von Sozialhilfe verhindern, während Gewerkschaften und Befürworter der Freizügigkeit warnen, dass dadurch eine der Grundfreiheiten der EU gefährdet werde. Für Arbeitgeber könnte die Maßnahme den Pool spontan ankommender Talente verringern – insbesondere in Branchen mit Fachkräftemangel wie Ingenieurwesen, Life Sciences und Gastgewerbe. Personalabteilungen, die auf spontane Bewerbungen setzen, sollten längere Vorlaufzeiten einplanen, um Besucher in Arbeitserlaubnisinhaber umzuwandeln, und schnellere Entscheidungsprozesse anbieten, damit Kandidaten die Sechs-Monats-Frist einhalten können. Mobility-Manager sollten EU-Entsandte zudem über die erforderlichen Nachweise informieren – von Anmeldebestätigungen bei VDAB oder Actiris bis hin zu Kopien von Einladungen zu Vorstellungsgesprächen –, damit sie die Kontrollen durch die Gemeindebehörden bestehen. Aus Compliance-Sicht bedeuten die strengeren Regeln zur Familienzusammenführung, dass Arbeitgeber, die Angehörige über den Status „Arbeitssuchender“ unterstützen, mit höheren Ablehnungsrisiken rechnen und mögliche Rechtsmittel einkalkulieren sollten. Der Entwurf wird nun vom Staatsrat rechtlich geprüft, könnte aber bei Annahme bereits im vierten Quartal 2026 in Kraft treten. Unternehmen sollten die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt aufmerksam verfolgen und ihre Umzugs-Checklisten entsprechend anpassen. Die Initiative steht im Einklang mit dem EU-Bestreben nach strengerer Koordinierung der Sozialversicherung und spiegelt ähnliche zeitliche Begrenzungen für Arbeitssuchende wider, die kürzlich in den Niederlanden und Deutschland eingeführt wurden – ein Zeichen für einen breiteren politischen Trend, den Mobilitätsprogramme in ganz Europa künftig berücksichtigen müssen.
Quelle: 21 News

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