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Belgien beschränkt Aufenthalte zur Jobsuche: EU-Bürger ohne Arbeitsperspektive müssen nach sechs Monaten das Land verlassen

Juni 14, 2026
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Belgien beschränkt Aufenthalte zur Jobsuche: EU-Bürger ohne Arbeitsperspektive müssen nach sechs Monaten das Land verlassen
Das belgische Bundeskabinett hat in erster Lesung eine weitreichende Reform verabschiedet, die die Aufenthaltsrechte von EU-Bürgern, die ins Land kommen, um Arbeit zu suchen, deutlich verschärft. Nach den derzeitigen Freizügigkeitsregeln dürfen EU-Bürger bis zu sechs Monate in einem anderen Mitgliedstaat bleiben, um eine Beschäftigung zu suchen, sofern sie nachweisen können, dass sie aktiv auf Jobsuche sind. Laut Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt ist dieser Standard zu schwach und hat dazu geführt, dass einige Neuankömmlinge ohne reale Jobperspektiven in Belgien bleiben und schließlich Sozialhilfe beantragen.

Der Entwurf sieht ein zweistufiges Kontrollsystem vor: Nach drei Monaten müssen Arbeitssuchende sowohl Nachweise über aktive Bewerbungen als auch eine Registrierung bei einem öffentlichen Arbeitsdienst wie VDAB oder Actiris vorlegen. Nach sechs Monaten müssen sie „eine realistische Einstellungschance“ durch konkrete Belege wie geplante Vorstellungsgespräche, anerkannte Qualifikationen oder einen in Verhandlung befindlichen Vertrag nachweisen. Wer diese Nachweispflicht nicht erfüllt, verliert sein Aufenthaltsrecht und muss das belgische Hoheitsgebiet verlassen.

Belgien beschränkt Aufenthalte zur Jobsuche: EU-Bürger ohne Arbeitsperspektive müssen nach sechs Monaten das Land verlassen


Auch die Familienzusammenführungsanträge werden verschärft: Anträge müssen bei Einreichung vollständig dokumentiert sein, eine nachträgliche Ergänzung fehlender Unterlagen ist nicht mehr möglich. Die Regierung argumentiert, dass der strengere Kurs notwendig sei, um den indirekten Zugang zum belgischen Sozialsystem zu verhindern und die nationale Praxis mit dem neuen EU-Pakt für Migration und Asyl in Einklang zu bringen, der seit dem 12. Juni gilt.

Für multinationale Arbeitgeber bedeutet die Änderung eine zusätzliche Compliance-Hürde. EU-Entsandte oder Hochschulabsolventen, die ohne unterschriebenen Vertrag nach Belgien kommen, müssen rechtzeitig vor Ablauf der sechs Monate Nachweise über eine kurzfristige Beschäftigungschance erbringen, sonst riskieren sie den Verlust des legalen Aufenthalts und den Zugang zu lokalen Registrierungsdiensten (z. B. Erlangung einer nationalen Nummer und eines Bankkontos). Mobility-Manager sollten Onboarding-Zeiträume überprüfen, eine schnellere Vertragsfinalisierung fördern und Umzugshandbücher an die Dokumentationsanforderungen nach drei und sechs Monaten anpassen.

Die Reform bedarf noch einer zweiten Lesung und parlamentarischer Zustimmung, doch angesichts parteiübergreifender Unterstützung für eine strengere Migrationskontrolle sollten Unternehmen davon ausgehen, dass die Umsetzung noch in diesem Jahr beginnen könnte. Personalabteilungen wird empfohlen, aktuelle EU-Arbeitssuchende im Unternehmen zu überprüfen, Notfallpläne für Personen zu erstellen, die die neuen Nachweispflichten nicht erfüllen, und Budgets für mögliche Rechtsmittel oder Abwanderungen einzuplanen.
Quelle: 21 News

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