
Das Auswärtige Amt in Berlin hat am 28. Juni seine Länderinformationen zu den Vereinigten Arabischen Emiraten aktualisiert und dabei detaillierte Hinweise für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in den Emiraten ergänzt, die mit vorläufigen Reisedokumenten ausreisen möchten. Demnach dürfen Inhaber von Aufenthaltsvisa oder Emirates IDs nur dann mit einem Notpass oder Reiseausweis ausreisen, wenn ihre Aufenthaltserlaubnis zuvor formell von der Generaldirektion für Aufenthalts- und Ausländerangelegenheiten (GDRFA) im jeweiligen Emirat annulliert wurde – ein Vorgang, der mindestens 24 Stunden dauert und nicht am Flughafen erledigt werden kann. Wird die Aufenthaltserlaubnis vor der Abreise nicht storniert, drohen verweigerte Bordkarten, Bußgelder bei der Einwanderung und mögliche Einreiseverbote.
Diese Klarstellung kommt zur rechten Zeit: Während des Konflikts im Frühjahr haben viele Expats ihre deutschen Pässe bei temporären Konsulardiensten erneuert, was zu einer Welle von Notpässen führte, die Reisende auch in diesem Sommer noch verwenden könnten. Die Hinweise betonen zudem, dass der Transit über den Dubai International Airport (DXB) und Abu Dhabi International Airport (AUH) mit Notpässen weiterhin möglich ist, sofern die Passagiere sich im Transitbereich aufhalten und das Dokument das Geschlecht des Reisenden mit „M“ oder „F“ angibt.
Für Personal- und Mobilitätsmanager bedeutet die Aktualisierung, dass Ausreiseverfahren für deutsche (und analog für andere EU-) Mitarbeiter die vorherige Stornierung des Aufenthaltsstatus beinhalten müssen, wenn die Mitarbeiter mit vorläufigen Papieren reisen. Reisekoordinatoren sollten mindestens einen vollen Arbeitstag für die Rückführungsplanung einplanen und eine schriftliche Bestätigung der Stornierung einholen, um Probleme am Flughafen zu vermeiden.
Die Mitteilung ergänzt die unveränderten Sicherheitshinweise, die trotz des Waffenstillstands vom 17. Juni zu erhöhter Wachsamkeit aufrufen. Deutschland warnt weiterhin vor einem erhöhten Risiko erneuter Feindseligkeiten und Terroranschläge in der Region und unterstreicht die Notwendigkeit robuster Notfallpläne.
Diese Klarstellung kommt zur rechten Zeit: Während des Konflikts im Frühjahr haben viele Expats ihre deutschen Pässe bei temporären Konsulardiensten erneuert, was zu einer Welle von Notpässen führte, die Reisende auch in diesem Sommer noch verwenden könnten. Die Hinweise betonen zudem, dass der Transit über den Dubai International Airport (DXB) und Abu Dhabi International Airport (AUH) mit Notpässen weiterhin möglich ist, sofern die Passagiere sich im Transitbereich aufhalten und das Dokument das Geschlecht des Reisenden mit „M“ oder „F“ angibt.
Für Personal- und Mobilitätsmanager bedeutet die Aktualisierung, dass Ausreiseverfahren für deutsche (und analog für andere EU-) Mitarbeiter die vorherige Stornierung des Aufenthaltsstatus beinhalten müssen, wenn die Mitarbeiter mit vorläufigen Papieren reisen. Reisekoordinatoren sollten mindestens einen vollen Arbeitstag für die Rückführungsplanung einplanen und eine schriftliche Bestätigung der Stornierung einholen, um Probleme am Flughafen zu vermeiden.
Die Mitteilung ergänzt die unveränderten Sicherheitshinweise, die trotz des Waffenstillstands vom 17. Juni zu erhöhter Wachsamkeit aufrufen. Deutschland warnt weiterhin vor einem erhöhten Risiko erneuter Feindseligkeiten und Terroranschläge in der Region und unterstreicht die Notwendigkeit robuster Notfallpläne.
Quelle: Auswärtiges Amt (Germany)
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