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Österreich schließt sich der vollständigen Einführung des EU-Ein- und Ausreisesystems an und beendet damit die Passstempel vor dem Start von ETIAS

Juni 30, 2026
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Österreich schließt sich der vollständigen Einführung des EU-Ein- und Ausreisesystems an und beendet damit die Passstempel vor dem Start von ETIAS
Am 29. Juni 2026 bestätigte das Fachmagazin *Travel and Tour World*, dass Österreich und 28 weitere Schengen-Staaten vollständig von manuellen Passstempeln auf das biometrische EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) umgestellt haben. Das bedeutet, dass jeder Nicht-EU-Reisende, der für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum ein- oder ausreist, nun alle 36 Monate einmal seinen Pass scannen, ein Gesichtsfoto aufnehmen und Fingerabdrücke hinterlegen muss. Die Daten werden in einer zentralen EU-Datenbank gespeichert, die den Grenzbehörden und unter strengen Auflagen auch Strafverfolgungsbehörden zugänglich ist.

An den österreichischen Flughäfen – vor allem Wien International und Salzburg – ist das EES bereits an allen Nicht-Schengen-Gates im Einsatz. Fluggesellschaften müssen sicherstellen, dass Passagiere sich zunächst an einem Schalter mit Personal oder an einem Self-Service-Kiosk registrieren, bevor sie bei späteren Reisen die eGates nutzen können. Betreiber berichten, dass die Erstregistrierung 90 bis 120 Sekunden dauert, während Wiederholungsnutzer nur 20 bis 30 Sekunden benötigen – ein Faktor, den Geschäftsreisemanagement bei der Planung von Anschlusszeiten berücksichtigen muss.

Österreich schließt sich der vollständigen Einführung des EU-Ein- und Ausreisesystems an und beendet damit die Passstempel vor dem Start von ETIAS


Der Artikel wirft auch einen Blick auf das European Travel Information and Authorisation System (ETIAS), das für das letzte Quartal 2026 geplant ist. Im Gegensatz zum EES ist ETIAS eine Vorabgenehmigung für visumfreie Staatsangehörige – ähnlich dem US-ESTA – kostet 20 Euro und ist drei Jahre gültig. Nach Einführung droht Fluggesellschaften, die Passagiere ohne genehmigtes ETIAS nach Österreich befördern, eine „No-Fly“-Haftung.

Aus Compliance-Sicht müssen österreichische Unternehmen, die regelmäßig Nicht-EU-Kunden, Prüfer oder Praktikanten einladen, ihre Einladungsschreiben und Checklisten vor der Reise anpassen. Personalabteilungen sollten Informationspakete bereitstellen, die den Unterschied zwischen der EES-Registrierung (an der Grenze) und der ETIAS-Genehmigung (vor der Abreise) erklären, um kurzfristige Abweisungen beim Boarding zu vermeiden.

Auf Branchenebene arbeiten Reise-Technologieanbieter mit Hochdruck daran, EES-Statusprüfungen in Online-Buchungssysteme und Duty-of-Care-Plattformen zu integrieren. Frühe Anwender könnten sich einen Wettbewerbsvorteil sichern, indem sie automatisierte Warnungen anbieten, wenn Wiederholungsreisende sich der 90-Tage-Grenze nähern, die das EES nun im gesamten Schengen-Raum präzise überwacht.
Quelle: Travel and Tour World

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