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Arbeitskontrollen der Grenzpolizei decken Hunderte illegale Arbeiter in Schlesien sowie Ermland-Masuren auf

Juli 4, 2026
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Arbeitskontrollen der Grenzpolizei decken Hunderte illegale Arbeiter in Schlesien sowie Ermland-Masuren auf
Eine am 3. Juli veröffentlichte Recherche des polnischen Nachrichtenportals Kresy, basierend auf Berichten der Grenzpolizei, enthüllte das Ausmaß jüngster Kontrollen zur illegalen Beschäftigung von Ausländern. Bei Inspektionen am 1. und 2. Juli in Schlesien sowie Ermland-Masuren wurden 294 Arbeiter in Fabriken und bei Zeitarbeitsfirmen überprüft. Dabei wurden 8 kolumbianische Staatsangehörige ohne erforderliche nationale Visa oder Arbeitserlaubnisse festgestellt. Frühere Kontrollen im laufenden Jahr hatten bereits 276 illegale Beschäftigte – vor allem Kolumbianer, Georgier und Venezolaner – in der Region aufgedeckt. Arbeitgeber drohen nun Verwaltungsstrafen zwischen 3.000 und 50.000 PLN pro Verstoß, während die betroffenen Arbeiter Ausreiseaufforderungen erhielten und mit ein- bis zweijährigen Schengen-Einreiseverboten belegt wurden. Die Grenzpolizei betonte erneut, dass visafreie Einreisende ohne vorherige Beantragung eines D-Visums mit Arbeitserlaubnis oder einer einheitlichen Arbeitserlaubnis keine bezahlte Arbeit aufnehmen dürfen. Die verschärften Kontrollen folgen dem im April vorgelegten Gesetzentwurf UD396, der härtere Sanktionen für nicht angemeldete Beschäftigung und strengere Meldepflichten für Zeitarbeitsfirmen vorsieht. Multinationale Unternehmen, insbesondere in den Produktions- und Logistikzentren rund um Katowice und Olsztyn, werden aufgefordert, ihre Lieferketten zu überprüfen, da Verstöße von Subunternehmern zu einer gesamtschuldnerischen Haftung der Auftraggeber führen können. Migrationsberater weisen darauf hin, dass die seit dem 27. April verpflichtende e-MOS 2.0-Plattform den Inspektoren Echtzeitzugriff auf Sponsoren-Daten ermöglicht, was Vor-Ort-Kontrollen beschleunigt und Schwarzarbeit erschwert. Personalabteilungen sollten sicherstellen, dass alle ausländischen Mitarbeiter in der MOS-Datenbank erfasst sind und Kopien von Aufenthaltstiteln oder Bescheiden über Erlaubnisentscheidungen mit sich führen.
Quelle: Kresy.pl

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