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Die Schweiz übernimmt aktualisierte EU-Flugsicherheitsliste und setzt sechs weitere ausländische Fluggesellschaften am Boden

Juli 8, 2026
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Die Schweiz übernimmt aktualisierte EU-Flugsicherheitsliste und setzt sechs weitere ausländische Fluggesellschaften am Boden
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die neueste Luftsicherheitsliste der Europäischen Union, die Ende Juni veröffentlicht wurde, umgesetzt. Wie Blick am 7. Juli berichtete, sind damit sechs weitere Fluggesellschaften sofort aus dem Schweizer Luftraum verbannt. Neu auf der schwarzen Liste steht Air Express Algeria aus Algerien, ergänzt durch Air Zimbabwe, Avior Airlines (Venezuela), Iran Aseman Airlines sowie die irakischen Fluggesellschaften Fly Baghdad und Iraqi Airways. Alle 154 Airlines auf der Liste dürfen weder an Flughäfen wie Zürich, Genf, Basel-Mulhouse noch Bern-Belp starten oder landen. Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, hat sie die Luftsicherheitsliste im Rahmen des bilateralen Luftverkehrsabkommens in nationales Recht übernommen. Das BAZL ergänzt die EU-Bewertungen durch eigene Stichprobenkontrollen; im Jahr 2025 wurden 395 Rampenchecks durchgeführt, und für dieses Jahr ist eine Steigerung geplant. Der Regulator erinnert Reiseveranstalter daran, dass sie dafür verantwortlich sind, Passagiere und Fracht auf zugelassene Fluggesellschaften umzubuchen. Geschäftsreisende sollten sicherstellen, dass Buchungstools und Agenturpartner die sechs Airlines blockiert haben, um versehentliche Ticketbuchungen zu vermeiden. Unternehmen mit Aktivitäten in Nordafrika, dem Nahen Osten oder Südafrika müssen möglicherweise Umwege über alternative Drehkreuze wie Istanbul oder Doha einplanen, was zusätzliche Kosten und Reisezeit bedeutet. Auch Frachtspediteure, die Öl- und Gasausrüstung zwischen der Schweiz und Algerien transportieren, stehen vor ähnlichen Umleitungsproblemen. Während die schwarze Liste überwiegend Fluggesellschaften aus Entwicklungsländern betrifft, gibt es auch positive Nachrichten: Alle Airlines aus Kirgisistan wurden nach erheblichen Verbesserungen in der Sicherheitsüberwachung von der Liste gestrichen. Mobilitätsplaner, die auf das Drehkreuz in Bischkek angewiesen sind, erhalten damit wieder eine Direktverbindung für Zentralasien-Entsendungen. Das BAZL betont, dass Airlines jederzeit von der Liste gestrichen oder hinzugefügt werden können. Die Behörde empfiehlt multinationalen Unternehmen, den Newsletter «Aviation Safety Information» zu abonnieren, um Echtzeit-Updates zu erhalten, die in Reisemanagementsysteme integriert werden können.
Quelle: Blick

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