
Am 11. Juli hat die spanische Nationalpolizei still und leise eine englischsprachige Microsite gestartet, die Ausländern ermöglicht, die Voraussetzungen für eine „außerordentliche Genehmigung für einen Kurzaufenthalt“ von bis zu drei Monaten vorab zu prüfen. Die Erlaubnis – geschaffen durch das Königliche Dekret 1155/2024 und nun vollständig digitalisiert – richtet sich an humanitäre Fälle, Aufgaben von öffentlichem Interesse sowie Situationen, in denen Reisende ohne die üblichen Dokumente nach Spanien eingereist sind. Bisher mussten Antragsteller regionale Ausländerbehörden persönlich aufsuchen, um den Prozess zu starten. Das neue Portal bündelt Informationen, verlinkt zum Pflichtformular EX-29 und ermöglicht die Online-Erstellung des Steuerformulars 790-012. Obwohl die Antragstellung weiterhin persönlich erfolgen muss, soll die digitale Vorauswahl Wartezeiten verkürzen und unvollständige Anträge vermeiden, die dringende Einsätze verzögern. Für multinationale Unternehmen schafft das Tool Klarheit in einem sonst undurchsichtigen Verfahren, das kurzfristige Entsendungen regelt, wenn ein Visum unpraktisch ist – etwa bei Notfallwartungen an kritischer Infrastruktur oder zeitkritischen Medienaufträgen. Personalabteilungen sollten sicherstellen, dass Reisende einen gültigen Reisepass besitzen und die humanitären oder öffentlichen Gründe nachweisen können; die Genehmigung ist auf drei Monate innerhalb eines sechsmonatigen Zeitraums nicht verlängerbar. Die Microsite bündelt zudem den Zugang zu verwandten Verfahren – Rückkehrgenehmigungen, Zuteilung der NIE, EU-Familienkarten – und ist damit ein praktisches One-Stop-Tool für Mobility-Manager. Die vollständige Online-Antragstellung ist für 2027 geplant, sobald Spaniens digitale Identitätslösung für Drittstaatsangehörige abgeschlossen ist. Obwohl keine große Reform, entspricht der Schritt der Digital-by-Default-Strategie der Regierung und dürfte die administrative Belastung für Unternehmen, die Talente kurzfristig mobilisieren müssen, leicht verringern.