
Eine neue Version des Leitfadens der Nationalpolizei zur „Einreiseverweigerung“ ist am 11. Juli in Kraft getreten und klärt die Rechte von Reisenden bei der Verweigerung der Einreise nach Spanien. Die Aktualisierung bringt die nationale Praxis in Einklang mit Artikel 14 des Schengener Grenzkodex (Verordnung EU 2016/399) und verpflichtet die Beamten ausdrücklich, eine schriftliche Entscheidung in einer für den Reisenden verständlichen Sprache zu übergeben, Informationen zu Rechtsmitteln bereitzustellen sowie sofortigen Zugang zu rechtlicher Unterstützung und einem Dolmetscher zu gewährleisten. Besonders hervorzuheben ist, dass die Unfähigkeit, ausreichende finanzielle Mittel oder den Aufenthaltszweck nachzuweisen, weiterhin der Hauptgrund für die Einreiseverweigerung ist und 2025 für 64 % der Ablehnungen verantwortlich war. Die Polizei betont nun jedoch die Verhältnismäßigkeit und die Pflicht, humanitäre Gründe vor einer Ablehnung zu prüfen – im Einklang mit der jüngsten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu Pushbacks in Ceuta und Melilla. Das Dokument standardisiert zudem das Muster für Widerspruchsbescheide, sodass Rechtsvertreter innerhalb von 48 Stunden elektronische Einsprüche über die Bürgerakte (Carpeta Ciudadana) einreichen können. Für Fluggesellschaften verschärft die Aktualisierung die Fristen für die Haftung der Beförderer: Sie müssen unzulässige Passagiere „ohne unangemessene Verzögerung“ zurückführen und riskieren bei Nichteinhaltung Bußgelder von bis zu 9.000 Euro pro Reisendem. Geschäftsreisende sollten sicherstellen, dass sie Nachweise über Unterkunft, Rückflugtickets und Krankenversicherung mitführen – auch wenn sie visafrei einreisen –, da Grenzbeamte angewiesen sind, diese Nachweise während der Sommer-Hauptreisezeit strenger zu kontrollieren. Migrationsanwälte begrüßen die klareren Regeln, warnen jedoch, dass kleinere Regionalflughäfen vor der geschäftigen Augustperiode zusätzliche Schulungen benötigen könnten, um die neuen Standards zu erfüllen.