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Die Sitzungsperiode 2025/26 des Parlaments endet mit einer umfassenden Reform der Migrationsüberprüfung und Quoten für Familienzusammenführungen

Juli 14, 2026
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Die Sitzungsperiode 2025/26 des Parlaments endet mit einer umfassenden Reform der Migrationsüberprüfung und Quoten für Familienzusammenführungen
Im heute veröffentlichten Abschlussbericht der österreichischen Parlaments-Sitzung (13. Juli 2026) wurde bekanntgegeben, dass eines der bedeutendsten Gesetzesvorhaben dieses Jahres die nationale Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts war. Die im Juni verabschiedeten Änderungen, die zu den insgesamt 135 verabschiedeten Gesetzen zählen, ersetzen den bisherigen Zulässigkeitstest durch ein verpflichtendes „Screening“-System an der Grenze und führen quantitative Obergrenzen für Familienzusammenführungsvisa ein.

Nach den neuen Regelungen werden alle irregulären Ankünfte durch ein beschleunigtes Verfahren von maximal fünf Tagen geleitet, in dem biometrische Kontrollen, Gesundheitschecks und Sicherheitsinterviews durchgeführt werden. Personen, die kein Risiko darstellen, werden in reguläre Asylzentren überstellt, während als unzulässig Eingestufte im Rahmen von Rückübernahmeabkommen zurückgeführt werden können. Dieses Modell entspricht dem Ziel des EU-Pakts, die Verantwortung für das Grenzmanagement zu teilen, und soll die durchschnittliche Bearbeitungszeit von 15 auf 8 Monate bis 2027 verkürzen.

Die Sitzungsperiode 2025/26 des Parlaments endet mit einer umfassenden Reform der Migrationsüberprüfung und Quoten für Familienzusammenführungen


Politisch heikel ist die landesweite Obergrenze für Familienzusammenführungsvisa, die an den Schutzstatus gekoppelt ist. Ab dem 1. Oktober 2026 stehen jährlich nur 4.000 Visa für Angehörige anerkannter Flüchtlinge zur Verfügung, plus eine Reserve von 1.500 Plätzen, die der Innenminister bei entsprechender Aufnahmefähigkeit freigeben kann. Wirtschaftsverbände hatten sich gegen feste Obergrenzen ausgesprochen, da lange Trennungen die Integration in den Arbeitsmarkt erschweren. Dem wurde mit einer Ausnahme für Blue-Card-Inhaber und hochqualifizierte Migranten Rechnung getragen.

Die Sitzung brachte zudem weitere Maßnahmen für global mobile Mitarbeiter: E-Mopeds wurden von Radwegen verbannt (was Auswirkungen auf Erstattungsrichtlinien für Mikromobilität hat); die traditionelle Klebevignette auf Autobahnen wurde durch eine automatisch registrierte digitale Maut ersetzt, die an das Kennzeichen gekoppelt ist; und das sogenannte „Pickerl“ für die Fahrzeugüberprüfung wurde für Firmenflotten unter fünf Jahren von 12 auf 18 Monate verlängert.

Für Teams im Bereich globale Mobilität ergibt sich ein gemischtes Bild: Das schnellere Asyl-Screening könnte den Fachkräftemangel in asylabhängigen Branchen lindern, während die Quoten für Familienzusammenführungen die Umzugsplanung für geschützte Mitarbeiter erschweren könnten. Unternehmen sollten die bevorstehenden Richtlinien des Innenministeriums zu Ausnahmeregelungen bei humanitären Quoten genau verfolgen.
Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 730 (Parliament of Austria)

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