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Innenministerium veröffentlicht aktualisierte Durchführungsverordnung zum Asylverfahren; neue einheitliche Karten für Antragsteller und Vertriebene

Juli 14, 2026
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Innenministerium veröffentlicht aktualisierte Durchführungsverordnung zum Asylverfahren; neue einheitliche Karten für Antragsteller und Vertriebene
Das österreichische Bundesrechtinformationssystem (RIS) hat heute Vormittag den konsolidierten Text der Durchführungsverordnung zum Asylgesetz 2005 (AsylG-DV) veröffentlicht, der die jüngste Änderung aus dem Bundesgesetzblatt II Nr. 160/2026 enthält. Die neue Fassung vom 13. Juli 2026 bringt die Regelung in Einklang mit dem am 12. Juni in Kraft getretenen EU-Pakt für Migration und Asyl. Die auffälligste Neuerung für Migranten – und für Personalabteilungen, die Expatriates bei Statusänderungen unterstützen – ist die Neugestaltung aller asylbezogenen Aufenthaltstitel. Ab sofort entsprechen Verfahrenskarten, Aufenthaltsberechtigungskarten, subsidiäre Schutzkarten und der „Ausweis für Vertriebene“ dem EU-weit einheitlichen Format gemäß Verordnung (EU) 2017/1954 und verfügen über eine zweizeilige maschinenlesbare Zone sowie einen Chip, der für den bevorstehenden Pilotversuch des Digitalen Reisedokuments vorbereitet ist.

Die Verordnung kodifiziert zudem das neue „Screening-Verfahren“, das die bisherige Zulässigkeitsprüfung ersetzt: Alle Antragsteller erhalten ein zweisprachiges Familieninterview-Formular und durchlaufen innerhalb von sieben Tagen grundlegende Sicherheitsüberprüfungen. Familien können nun aus 17 Sprachkombinationen wählen, darunter Kurdisch, Paschtu und Ukrainisch – eine Maßnahme, die von NGOs begrüßt wird, die zuvor die ausschließlich deutschsprachigen Unterlagen kritisiert hatten.

Innenministerium veröffentlicht aktualisierte Durchführungsverordnung zum Asylverfahren; neue einheitliche Karten für Antragsteller und Vertriebene


Für Arbeitgeber ist besonders relevant, dass Asylsuchende, die in Bundesländern mit Arbeitskräftemangel zugewiesen werden, bereits nach 30 Tagen eine befristete Arbeitserlaubnis erhalten können – statt wie bisher nach drei Monaten. Unternehmen müssen weiterhin eine Beschäftigungserlaubnis nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz einholen, doch das Bundesamt für Asyl wird eine elektronische Bestätigung ausstellen, die direkt im AMS-Portal hochgeladen werden kann, wodurch die Bearbeitungszeit um eine Woche verkürzt wird.

Alle bestehenden Karten behalten bis zum aufgedruckten Ablaufdatum ihre Gültigkeit, das Innenministerium empfiehlt jedoch, sie beim nächsten Termin umzutauschen, um Reiseprobleme zu vermeiden, wenn Anfang 2027 automatisierte Grenzkontrollsysteme die erweiterten Sicherheitsmerkmale prüfen. Mobility-Teams sollten betroffene Entsandte informieren und Ersatztermine rechtzeitig vor dem Reisehoch im Jahresendgeschäft planen.
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes

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