
Die polnische Tageszeitung „Rzeczpospolita“ berichtete am 13. Juli 2026, dass sich Brüssel und die nationalen Hauptstädte grundsätzlich darauf geeinigt haben, die Einreiseregeln für Menschen, die vor Russlands Krieg gegen die Ukraine fliehen, zu verschärfen. Im Rahmen der bevorstehenden Überarbeitung der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz müssen neue Antragsteller künftig ein Zertifikat der ukrainischen Regierung vorlegen, das bestätigt, dass sie derzeit nicht der militärischen Mobilisierung unterliegen. Polens stellvertretender Innenminister, Prof. Maciej Duszczyk, erklärte gegenüber der Zeitung, dass die Gesetzesentwürfe in Brüssel „fast abgeschlossen“ seien und Polen die Änderung unterstütze.
Die Maßnahme zielt darauf ab, wehrpflichtige Ukrainer – insbesondere Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren, aber auch bestimmte Frauengruppen mit medizinischen oder militärischen Spezialkenntnissen – daran zu hindern, das Land zu verlassen, nur um in der EU Schutz und Sozialleistungen zu beantragen. Laut Eurostat leben in Polen etwa 960.000 Ukrainer mit vorübergehendem Schutzstatus, davon mehr als 218.000 Männer im mobilisierungsfähigen Alter. Die polnischen Behörden betonen, dass die neue EU-Regel nur für Neuankömmlinge gilt, nicht für Personen mit bereits gültigen Aufenthaltstiteln.
Für Unternehmen könnte die neue Vorschrift die grenzüberschreitende Personalplanung erschweren, da kurzfristige Versetzungen ukrainischer Fachkräfte zu Produktionsstandorten oder Shared-Service-Centern in Polen künftig an die Vorlage des neuen Mobilisierungsbefreiungsnachweises geknüpft sind. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass potenzielle Mitarbeiter dieses Dokument besitzen, bevor sie Unterkunft oder eine Anstellung ermöglichen. Migrationsberater warnen, dass eine doppelte Sorgfaltspflicht unerlässlich sein wird, da gefälschte Zertifikate auf dem Schwarzmarkt zu erwarten sind.
Die Regelung hat auch humanitäre und geopolitische Auswirkungen. Kiew steht unter starkem Druck, seine Streitkräfte nach mehr als vier Jahren Krieg zu verstärken, während die EU-Mitgliedstaaten mit einer wachsenden Ermüdung der Wähler in Bezug auf Flüchtlingsausgaben konfrontiert sind. Durch die Verknüpfung des Schutzstatus mit Mobilisierungsregeln will Brüssel Solidarität mit der Ukraine und innenpolitische Sicherheits- und Arbeitsmarktbedenken ausbalancieren.
Praktisch bedeutet die Änderung, dass die visafreie Einreise allein für Ukrainer, die sich in Polen niederlassen wollen, nicht mehr ausreicht: Sie benötigen (1) einen biometrischen Reisepass, (2) das neue Mobilisierungsbefreiungszertifikat und (3) einen Nachweis über eine Unterkunft innerhalb von 120 Tagen nach der Ankunft. Unternehmen sollten ihre Mobilitäts-Checklisten aktualisieren, und Personalabteilungen sollten Recruiter in der Ukraine über die kommende Dokumentationspflicht informieren, die voraussichtlich Ende Juli in Kraft tritt und bis März 2027 EU-weit vollständig umgesetzt sein soll.
Die Maßnahme zielt darauf ab, wehrpflichtige Ukrainer – insbesondere Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren, aber auch bestimmte Frauengruppen mit medizinischen oder militärischen Spezialkenntnissen – daran zu hindern, das Land zu verlassen, nur um in der EU Schutz und Sozialleistungen zu beantragen. Laut Eurostat leben in Polen etwa 960.000 Ukrainer mit vorübergehendem Schutzstatus, davon mehr als 218.000 Männer im mobilisierungsfähigen Alter. Die polnischen Behörden betonen, dass die neue EU-Regel nur für Neuankömmlinge gilt, nicht für Personen mit bereits gültigen Aufenthaltstiteln.
Für Unternehmen könnte die neue Vorschrift die grenzüberschreitende Personalplanung erschweren, da kurzfristige Versetzungen ukrainischer Fachkräfte zu Produktionsstandorten oder Shared-Service-Centern in Polen künftig an die Vorlage des neuen Mobilisierungsbefreiungsnachweises geknüpft sind. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass potenzielle Mitarbeiter dieses Dokument besitzen, bevor sie Unterkunft oder eine Anstellung ermöglichen. Migrationsberater warnen, dass eine doppelte Sorgfaltspflicht unerlässlich sein wird, da gefälschte Zertifikate auf dem Schwarzmarkt zu erwarten sind.
Die Regelung hat auch humanitäre und geopolitische Auswirkungen. Kiew steht unter starkem Druck, seine Streitkräfte nach mehr als vier Jahren Krieg zu verstärken, während die EU-Mitgliedstaaten mit einer wachsenden Ermüdung der Wähler in Bezug auf Flüchtlingsausgaben konfrontiert sind. Durch die Verknüpfung des Schutzstatus mit Mobilisierungsregeln will Brüssel Solidarität mit der Ukraine und innenpolitische Sicherheits- und Arbeitsmarktbedenken ausbalancieren.
Praktisch bedeutet die Änderung, dass die visafreie Einreise allein für Ukrainer, die sich in Polen niederlassen wollen, nicht mehr ausreicht: Sie benötigen (1) einen biometrischen Reisepass, (2) das neue Mobilisierungsbefreiungszertifikat und (3) einen Nachweis über eine Unterkunft innerhalb von 120 Tagen nach der Ankunft. Unternehmen sollten ihre Mobilitäts-Checklisten aktualisieren, und Personalabteilungen sollten Recruiter in der Ukraine über die kommende Dokumentationspflicht informieren, die voraussichtlich Ende Juli in Kraft tritt und bis März 2027 EU-weit vollständig umgesetzt sein soll.
Quelle: Rzeczpospolita