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Handelsabkommen zwischen Großbritannien und der Schweiz sichert 90-tägige visumfreie Aufenthalte für Anwälte und andere Dienstleister

Juli 18, 2026
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Handelsabkommen zwischen Großbritannien und der Schweiz sichert 90-tägige visumfreie Aufenthalte für Anwälte und andere Dienstleister
Die Anwaltskammer von England und Wales sowie der Bar Council begrüßen den Abschluss der Verhandlungen über ein erweitertes Freihandelsabkommen zwischen Großbritannien und der Schweiz, das dauerhaft Kurzzeit-Arbeitsmobilitätsrechte für Dienstleister sichert. Das am 17. Juli in Bern verkündete Abkommen ermöglicht es britischen Anwälten (und anderen aufgeführten Berufsgruppen), bis zu 90 Tage pro Jahr ohne Visum in der Schweiz entgeltlich tätig zu sein, sobald das derzeitige Abkommen zur Dienstleistungsmobilität 2029 ausläuft. Besonders wichtig ist, dass der Text – der nun in beiden Ländern noch parlamentarisch bestätigt werden muss – britisch qualifizierten Solicitors und Barristers das Recht einräumt, in der Schweiz zu englischem oder internationalem Recht zu beraten, ohne sich neu qualifizieren oder bei lokalen Anwaltskammern registrieren zu müssen. Zudem werden gegenseitige Anerkennungsregelungen für Abordnungen und Personaltransfers festgeschrieben, was die seit dem Brexit bestehende Unsicherheit bei grenzüberschreitenden Projektplanungen beseitigt. Die britischen Exporte juristischer Dienstleistungen in die Schweiz hatten 2025 einen Wert von 391 Millionen Pfund, womit die Alpenrepublik der drittgrößte Nicht-EU-Markt für diesen Sektor ist. Kanzleien wie Charles Russell Speechlys, Baker McKenzie und Quinn Emanuel betreiben bereits Modelle mit zwei Standorten und betonen, dass das Abkommen die Einhaltung von Einwanderungsbestimmungen bei kurzfristigen Anhörungen und Schiedsverfahren in Genf und Zürich erleichtern wird. Für Teams, die sich mit Unternehmensmobilität befassen, ist besonders relevant, dass innerbetriebliche Entsendungen – darunter Berater, IT-Spezialisten und Architekten, die unter den erweiterten Dienstleistungsanhang fallen – künftig klarere und kodifizierte Einreisebestimmungen genießen. Zwar ist für Aufenthalte über 90 Tage weiterhin eine Arbeitserlaubnis erforderlich, doch haben die Schweizer Behörden zugesagt, den Antragsprozess bis 2027 zu digitalisieren, wodurch die durchschnittliche Bearbeitungszeit von acht auf drei Wochen sinken soll. Beobachter sehen in dem Abkommen ein mögliches Vorbild für künftige Verhandlungen mit anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die den Marktzugang durch sektorale Quoten beschränken. Die Ratifizierung wird für Anfang 2027 erwartet, was globalen Unternehmen eine zweijährige Übergangszeit gibt, um Mobilitätspolitiken und Entsendungsverträge anzupassen.
Quelle: Global Legal Post

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