
Die Generaldirektion für Aufenthalts- und Ausländerangelegenheiten in Dubai (GDRFA) hat am 21. Juli neue Richtlinien veröffentlicht, die erläutern, wer das Visum-bei-Ankunft-Verfahren nutzen kann und wie die Beantragung über digitale Kanäle erfolgt. Die Klarstellung folgt auf einen Anstieg der Anträge seit der Erweiterung der Berechtigung Ende Juni.
Im Rahmen dieses Services können Inhaber eines regulären Reisepasses aus Indien, Indonesien, Vietnam, Thailand, den Philippinen, Kenia und Südafrika, die außerhalb ihres Heimatlandes leben und gültige Aufenthaltserlaubnisse der USA, Großbritanniens, der EU, Kanadas, Australiens, Neuseelands, Japans, Koreas oder Singapurs besitzen, ein Visum bei Ankunft in den VAE erhalten.
Es gibt zwei Optionen: ein 14-Tage-Visum (AED 172,50, einmal verlängerbar) und ein 60-Tage-Visum (AED 422,50, nicht verlängerbar). Die Anträge werden über die Website oder die mobile App der GDRFA eingereicht, die Genehmigungen erfolgen in der Regel innerhalb von 48 Stunden und werden per E-Mail zugestellt. Antragsteller müssen ein Farbfoto, einen mindestens sechs Monate gültigen Reisepass sowie einen Scan ihrer Drittstaaten-Aufenthaltserlaubnis hochladen.
Für multinationale Arbeitgeber ist diese Neuerung besonders relevant: Viele indische und philippinische Mitarbeiter, die in Singapur oder London stationiert sind, können nun ohne vorherige Sponsorenvereinbarung für Projekte nach Dubai reisen, was die Vorlaufzeiten für Kundenbesuche und Rotationsschichten erheblich verkürzt.
Immigrationsberater warnen jedoch, dass Inhaber eines Visums bei Ankunft ihren Status nicht in eine Beschäftigungsaufenthaltserlaubnis innerhalb der VAE umwandeln können; für langfristige Einsätze sind weiterhin eine Arbeitserlaubnis und eine Emirates ID erforderlich. Personalabteilungen sollten zudem Gesundheitsversicherungen und mögliche Strafgebühren bei Überziehung des Aufenthalts einplanen, falls sich die Pläne ändern.
Im Rahmen dieses Services können Inhaber eines regulären Reisepasses aus Indien, Indonesien, Vietnam, Thailand, den Philippinen, Kenia und Südafrika, die außerhalb ihres Heimatlandes leben und gültige Aufenthaltserlaubnisse der USA, Großbritanniens, der EU, Kanadas, Australiens, Neuseelands, Japans, Koreas oder Singapurs besitzen, ein Visum bei Ankunft in den VAE erhalten.
Es gibt zwei Optionen: ein 14-Tage-Visum (AED 172,50, einmal verlängerbar) und ein 60-Tage-Visum (AED 422,50, nicht verlängerbar). Die Anträge werden über die Website oder die mobile App der GDRFA eingereicht, die Genehmigungen erfolgen in der Regel innerhalb von 48 Stunden und werden per E-Mail zugestellt. Antragsteller müssen ein Farbfoto, einen mindestens sechs Monate gültigen Reisepass sowie einen Scan ihrer Drittstaaten-Aufenthaltserlaubnis hochladen.
Für multinationale Arbeitgeber ist diese Neuerung besonders relevant: Viele indische und philippinische Mitarbeiter, die in Singapur oder London stationiert sind, können nun ohne vorherige Sponsorenvereinbarung für Projekte nach Dubai reisen, was die Vorlaufzeiten für Kundenbesuche und Rotationsschichten erheblich verkürzt.
Immigrationsberater warnen jedoch, dass Inhaber eines Visums bei Ankunft ihren Status nicht in eine Beschäftigungsaufenthaltserlaubnis innerhalb der VAE umwandeln können; für langfristige Einsätze sind weiterhin eine Arbeitserlaubnis und eine Emirates ID erforderlich. Personalabteilungen sollten zudem Gesundheitsversicherungen und mögliche Strafgebühren bei Überziehung des Aufenthalts einplanen, falls sich die Pläne ändern.
Quelle: Gulf News
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