
Indische Fachkräfte, die auf US-Arbeitsplatz-basierte Green Cards warten, wurden am 21. Juli mit neuer Unsicherheit konfrontiert, als das US-Außenministerium im Visa Bulletin für August 2026 warnte, dass die EB-1-Quote für Indien möglicherweise vor Ende des US-Geschäftsjahres am 30. September erschöpft sein könnte. Das Bulletin hält das EB-1-Final-Action-Datum für Indien auf dem Stand vom 15. Oktober 2022 eingefroren, fügt jedoch eine deutliche Warnung hinzu: Bei anhaltend hoher Nachfrage könnte die Kategorie in den nächsten Wochen jederzeit „nicht verfügbar“ werden. Für Tausende indische Führungskräfte und Forscher, die bereits in mehrjährigen Warteschlangen feststecken, würde eine „nicht verfügbar“-Kennzeichnung die Ausstellung von Einwanderungsvisa stoppen und Anträge auf Statusanpassung blockieren, bis die neue Quote am 1. Oktober wieder geöffnet wird.
Diese Warnung verdeutlicht, wie schnell die Visa-Zahlen in diesem Jahr aufgebraucht werden. Die EB-2-Kategorie für Indien ist bereits nicht verfügbar, und die EB-3-Daten verharren weiterhin auf dem 1. Januar 2014. Einwanderungsanwälte berichten von einem Ansturm indischer Antragsteller, die nach Entlassungen im Technologiesektor gezwungen waren, ihre Anträge auf EB-1 hochzustufen. Dieser Ansturm, zusammen mit den mehrfachen Rückschritten zu Jahresbeginn, erschöpft die verbleibenden Kontingente.
Für multinationale Unternehmen mit Sitz in Indien und US-Arbeitgeber gleichermaßen erschwert das Bulletin die Personalplanung. Firmen, die geplant hatten, hochrangige indische Manager über EB-1 in die USA zu transferieren, müssen nun möglicherweise Transfers verschieben oder stattdessen L-1A-Visa in Betracht ziehen. Ausländische Staatsangehörige, die sich bereits in den USA aufhalten, sollten die USCIS-Einreichungspläne genau beobachten: Sollte EB-1 mitten im Monat „nicht verfügbar“ werden, wird die Behörde keine I-485-Anträge mehr annehmen – selbst wenn die Prioritätsdaten aktuell sind.
Praktisch sollten Arbeitgeber: 1) alle fertigen EB-1-Anträge beschleunigt einreichen, bevor die Kategorie schließt; 2) ihre Mitarbeiter über alternative Nicht-Einwanderungsoptionen beraten; und 3) sich auf weitere Rückschritte zu Beginn des Geschäftsjahres 2027 vorbereiten. Dieser Vorfall unterstreicht das chronische Missverhältnis von Angebot und Nachfrage im Green-Card-System für Indien und erhöht den Druck auf gesetzgeberische Initiativen zur Abschaffung der Länderquoten.
Diese Warnung verdeutlicht, wie schnell die Visa-Zahlen in diesem Jahr aufgebraucht werden. Die EB-2-Kategorie für Indien ist bereits nicht verfügbar, und die EB-3-Daten verharren weiterhin auf dem 1. Januar 2014. Einwanderungsanwälte berichten von einem Ansturm indischer Antragsteller, die nach Entlassungen im Technologiesektor gezwungen waren, ihre Anträge auf EB-1 hochzustufen. Dieser Ansturm, zusammen mit den mehrfachen Rückschritten zu Jahresbeginn, erschöpft die verbleibenden Kontingente.
Für multinationale Unternehmen mit Sitz in Indien und US-Arbeitgeber gleichermaßen erschwert das Bulletin die Personalplanung. Firmen, die geplant hatten, hochrangige indische Manager über EB-1 in die USA zu transferieren, müssen nun möglicherweise Transfers verschieben oder stattdessen L-1A-Visa in Betracht ziehen. Ausländische Staatsangehörige, die sich bereits in den USA aufhalten, sollten die USCIS-Einreichungspläne genau beobachten: Sollte EB-1 mitten im Monat „nicht verfügbar“ werden, wird die Behörde keine I-485-Anträge mehr annehmen – selbst wenn die Prioritätsdaten aktuell sind.
Praktisch sollten Arbeitgeber: 1) alle fertigen EB-1-Anträge beschleunigt einreichen, bevor die Kategorie schließt; 2) ihre Mitarbeiter über alternative Nicht-Einwanderungsoptionen beraten; und 3) sich auf weitere Rückschritte zu Beginn des Geschäftsjahres 2027 vorbereiten. Dieser Vorfall unterstreicht das chronische Missverhältnis von Angebot und Nachfrage im Green-Card-System für Indien und erhöht den Druck auf gesetzgeberische Initiativen zur Abschaffung der Länderquoten.
Quelle: Business Standard
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