
Die Einwanderungsberatung Five Star International hat ein Bulletin des Innenministeriums vom 27. Juli verbreitet, das mehr als fünf Millionen Inhaber des EU Settlement Scheme (EUSS) daran erinnert, ihre UKVI-Konten aktuell zu halten. Ab Anfang 2026 werden Fluggesellschaften beim Check-in automatische eVisa-Prüfungen durchführen; veraltete Passdaten können zu Boarding-Verweigerungen oder langen Nachkontrollen bei der Ankunft führen.
Das Bulletin bestätigt außerdem, dass das Innenministerium den Übergang vom vorläufigen zum dauerhaften Aufenthaltsstatus vereinfacht: Antragsteller müssen nun einen Nachweis über 30 Monate Aufenthalt innerhalb der letzten fünf Jahre erbringen, statt wie bisher eine maximale Abwesenheit von sechs Monaten pro Jahr zu berücksichtigen. UKVI beginnt bereits mit der automatischen Umwandlung berechtigter Statusinhaber anhand von Daten der HMRC und DWP und wird die Betroffenen direkt per E-Mail informieren.
Für Arbeitgeber und Universitäten, die auf Staatsangehörige aus dem EWR und der Schweiz angewiesen sind, lautet die Botschaft klar: Stellen Sie sicher, dass Mitarbeitende und Studierende neue Passnummern sofort nach der Erneuerung hochladen und planen Sie interne Informationskampagnen rechtzeitig vor den Sommerreisen 2026. Andernfalls könnten Projektfristen durch feststeckende Mitarbeitende im Ausland oder Verzögerungen an britischen Grenzkontrollen gefährdet sein.
Mobilitätsteams sollten zudem ihre Verfahren zur Arbeitsberechtigung anpassen. Da der digitale Status bis 2026 zum Hauptnachweis wird, reichen Kopien von auslaufenden Passvignetten nicht mehr aus. Eine Überprüfung der HR-Systeme, um sicherzustellen, dass die Erfassung von eVisa-Share-Codes integriert ist, hilft, Bußgelder nach dem Immigration Act zu vermeiden.
Das Bulletin bestätigt außerdem, dass das Innenministerium den Übergang vom vorläufigen zum dauerhaften Aufenthaltsstatus vereinfacht: Antragsteller müssen nun einen Nachweis über 30 Monate Aufenthalt innerhalb der letzten fünf Jahre erbringen, statt wie bisher eine maximale Abwesenheit von sechs Monaten pro Jahr zu berücksichtigen. UKVI beginnt bereits mit der automatischen Umwandlung berechtigter Statusinhaber anhand von Daten der HMRC und DWP und wird die Betroffenen direkt per E-Mail informieren.
Für Arbeitgeber und Universitäten, die auf Staatsangehörige aus dem EWR und der Schweiz angewiesen sind, lautet die Botschaft klar: Stellen Sie sicher, dass Mitarbeitende und Studierende neue Passnummern sofort nach der Erneuerung hochladen und planen Sie interne Informationskampagnen rechtzeitig vor den Sommerreisen 2026. Andernfalls könnten Projektfristen durch feststeckende Mitarbeitende im Ausland oder Verzögerungen an britischen Grenzkontrollen gefährdet sein.
Mobilitätsteams sollten zudem ihre Verfahren zur Arbeitsberechtigung anpassen. Da der digitale Status bis 2026 zum Hauptnachweis wird, reichen Kopien von auslaufenden Passvignetten nicht mehr aus. Eine Überprüfung der HR-Systeme, um sicherzustellen, dass die Erfassung von eVisa-Share-Codes integriert ist, hilft, Bußgelder nach dem Immigration Act zu vermeiden.
Quelle: Five Star International
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