
Das Auswärtige Amt hat am 29. Juli 2026 eine aktualisierte Reise- und Sicherheitshinweis für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) veröffentlicht. Darin wird klargestellt, dass Inhaber von VAE-Aufenthaltsvisa (Emirates ID), die versuchen, mit vorläufigen Reisedokumenten – wie einem deutschen Reiseausweis als Passersatz oder einem vorläufigen Reisepass – auszureisen, abgewiesen werden, sofern sie ihren Aufenthaltsstatus nicht zuvor bei der Generaldirektion für Aufenthalts- und Ausländerangelegenheiten (GDRFA) im jeweiligen Emirat offiziell storniert haben. Die Stornierung ist nicht am Flughafen möglich und dauert mindestens 24 Stunden. Reisende, die kurzfristig anreisen, riskieren daher Bußgelder, Haft oder verpasste Flüge, wenn sie ohne die erforderlichen Unterlagen zur Passkontrolle kommen.
Das Ministerium weist darauf hin, dass die VAE-Behörden diese Regel zunehmend durchsetzen, im Rahmen verschärfter biometrischer Kontrollen und Ausreisekontrollen, die nach den diesjährigen regionalen Sicherheitsvorfällen eingeführt wurden. Reisende mit mehreren Staatsangehörigkeiten werden zudem daran erinnert, dass sie mit demselben Pass ausreisen müssen, mit dem sie eingereist sind. Der Hinweis betont außerdem, dass Überziehungen des Aufenthalts mit hohen Tagesstrafen geahndet werden und Ausreiseverbote bei unbezahlten Bußgeldern oder zivilrechtlichen Forderungen weiterhin möglich sind.
Für deutsche Unternehmen, die Mitarbeiter aus den Emiraten zurückholen, bedeutet dies, dass Mobilitätsmanager bei der Rückführung mit Notfallpässen mindestens einen zweitägigen Puffer einplanen sollten. Zudem sollten Personalakten bereitgehalten werden, um nachzuweisen, dass die Aufenthaltsvisa im ICA/ICP-System storniert wurden. Auch Fluggesellschaften warnen inzwischen beim Check-in und können die Beförderung verweigern, wenn Stornierungsnachweise fehlen.
Obwohl die Aktualisierung sich an deutsche Staatsangehörige richtet, gilt die Regelung für alle ausländischen Bewohner der VAE. Arbeitgeber werden daher dringend gebeten, ihre internationalen Mitarbeiter, insbesondere jene mit verlorenen, beschädigten oder abgelaufenen regulären Pässen, entsprechend zu informieren, um kostspielige Verzögerungen bei der Abreise zu vermeiden.
Das Ministerium weist darauf hin, dass die VAE-Behörden diese Regel zunehmend durchsetzen, im Rahmen verschärfter biometrischer Kontrollen und Ausreisekontrollen, die nach den diesjährigen regionalen Sicherheitsvorfällen eingeführt wurden. Reisende mit mehreren Staatsangehörigkeiten werden zudem daran erinnert, dass sie mit demselben Pass ausreisen müssen, mit dem sie eingereist sind. Der Hinweis betont außerdem, dass Überziehungen des Aufenthalts mit hohen Tagesstrafen geahndet werden und Ausreiseverbote bei unbezahlten Bußgeldern oder zivilrechtlichen Forderungen weiterhin möglich sind.
Für deutsche Unternehmen, die Mitarbeiter aus den Emiraten zurückholen, bedeutet dies, dass Mobilitätsmanager bei der Rückführung mit Notfallpässen mindestens einen zweitägigen Puffer einplanen sollten. Zudem sollten Personalakten bereitgehalten werden, um nachzuweisen, dass die Aufenthaltsvisa im ICA/ICP-System storniert wurden. Auch Fluggesellschaften warnen inzwischen beim Check-in und können die Beförderung verweigern, wenn Stornierungsnachweise fehlen.
Obwohl die Aktualisierung sich an deutsche Staatsangehörige richtet, gilt die Regelung für alle ausländischen Bewohner der VAE. Arbeitgeber werden daher dringend gebeten, ihre internationalen Mitarbeiter, insbesondere jene mit verlorenen, beschädigten oder abgelaufenen regulären Pässen, entsprechend zu informieren, um kostspielige Verzögerungen bei der Abreise zu vermeiden.
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