
Das Auswärtige Amt Deutschlands hat am 28. Juli 2026 seine Reise- und Sicherheitshinweise für die VAE aktualisiert und eine detaillierte Mitteilung für deutsche Staatsangehörige veröffentlicht, die mit Aufenthaltsvisa und Emirates ID in den Emiraten leben. Die Mitteilung stellt klar, dass Bewohner, die versuchen, die VAE mit Notreisedokumenten oder vorläufigen Pässen zu verlassen, zunächst ihre Aufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Aufenthalts- und Ausländerangelegenheiten (GDRFA) ihres Emirats stornieren müssen. Dieser Stornierungsprozess kann nicht am Flughafen durchgeführt werden und benötigt in der Regel mindestens 24 Stunden Bearbeitungszeit, was bedeutet, dass Last-Minute-Reisende Gefahr laufen, an der Passkontrolle abgewiesen zu werden. Inhaber regulärer biometrischer Pässe sind davon nicht betroffen, doch wer seinen Pass erneuert oder einen verlorenen ersetzt, sollte rechtzeitig planen. Die Hinweise verdeutlichen einen allgemeinen Trend bei der Durchsetzung: Die Ausreisekontrollen in den VAE prüfen den Aufenthaltsstatus, und eine aktive Aufenthaltserlaubnis, die mit einem stornierten Pass verknüpft ist, führt zu einer Sperrung in der Einwanderungsdatenbank. Fluggesellschaften verweigern zunehmend das Boarding, wenn solche Unstimmigkeiten im Advance Passenger Information System (APIS) auftauchen. Für multinationale Unternehmen, die deutsche Mitarbeiter oder andere ausländische Angestellte mit Notdokumenten betreuen, ist die Aktualisierung ein wichtiger Hinweis, die HR-Mobilitätspläne mit den Passverlängerungszyklen abzustimmen und ausreichend Vorlaufzeit für ein „Visastornierungsschreiben“ der GDRFA einzuplanen. Reisemanagement-Teams sollten zudem die Mitarbeiterbriefings aktualisieren, um die 24-stündige Wartezeit und die Tatsache, dass der Prozess nicht am Flughafen durchgeführt werden kann, zu berücksichtigen. Eine nicht ordnungsgemäße Stornierung des Aufenthalts kann nicht nur zur Ausreiseverweigerung führen, sondern auch zu Verwaltungsstrafen und Problemen bei zukünftigen Visaanträgen für die VAE.
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