
Am Nachmittag des 28. Juli 2026 eröffnete der italienische Senat (19. Legislaturperiode) offiziell die Generaldebatte zum Dekret-Gesetz 100/2026, dem umfassenden Regierungsmaßnahmepaket, das dringende Justizreformen mit den ersten nationalen Umsetzungsschritten des im Mai 2024 verabschiedeten EU-„Migrations- und Asylpakts“ verbindet. Der als DDL 1939 gedruckte Gesetzentwurf muss bis zum 12. August in Gesetzesform gebracht werden, sonst verfällt er, was die Regierung unter erheblichen Zeitdruck setzt. Bereits rund 580 Änderungsanträge wurden eingereicht, weshalb die obere Kammer die Sitzungszeiten bis ins Wochenende verlängern musste.
Für Manager im Bereich globale Mobilität sind vor allem die Migrationskapitel (Titel II) von Bedeutung. Diese führen beschleunigte Grenzverfahren für Antragsteller aus Ländern mit niedrigen Asylanerkennungsquoten ein, verlängern die maximale Haftdauer in speziellen „CPR“-Rückführungszentren von 135 auf 240 Tage und übertragen der Exekutive die Befugnis, eine einheitliche digitale Fallmanagement-Plattform zu schaffen, die von Polizei, Präfekturen und Gerichten gemeinsam genutzt wird. Die Plattform soll mit den neuen EU-Vorschriften zu Screening und Eurodac harmonisieren und die Dokumentenredundanz bei Transfers zwischen Italien und anderen Schengen-Staaten verringern.
Unternehmensimmigrationsberater sollten zwei positive Änderungen beachten, die die Ausschussprüfung überstanden haben:
• Ein neuer Artikel 32-bis erlaubt es Arbeitgebern mit A1-Sozialversicherungsbescheinigungen, nicht-EU-Mitarbeiter bis zu 90 Tage pro Semester zu entsenden, ohne dass diese auf regionale Kontingente angerechnet werden, sofern die Beschäftigten über eine EU Blue Card oder vergleichbare italienische ICT-Genehmigungen verfügen;
• Eine Änderung verkürzt die Frist für Präfekturen zur Validierung von im Ausland ausgestellten Arbeitserlaubnissen gemäß Art. 27-quinquies (hochqualifizierte innerbetriebliche Versetzungen) von 60 auf 30 Tage.
Die Opposition, angeführt von der Demokratischen Partei und der Fünf-Sterne-Bewegung, kritisiert, dass der Text zugunsten administrativer Schnelligkeit auf Schutzgarantien für besonders schutzbedürftige Antragsteller verzichte. NGOs warnen, dass die verlängerte Haftdauer die ohnehin überfüllten CPR-Zentren in Trapani, Bari und Mailand zusätzlich belasten und damit Risiken für die Einhaltung der EU-Aufnahmeregeln erhöhen könnte. Wirtschaftsverbände begrüßen hingegen die Vereinfachungen bei Entsendungen und ICT, da sie multinationalen Unternehmen helfen, enge Projektfristen im Zusammenhang mit dem italienischen Nationalen Aufbau- und Resilienzplan (PNRR) einzuhalten.
Nächste Schritte: Die Berichterstatter werden am 29. Juli auf die Debatte reagieren, gefolgt von der voraussichtlichen Schlussabstimmung am 31. Juli. Anschließend geht das Dekret an die Abgeordnetenkammer, wo aufgrund der Umsetzungsfrist nur noch technische Änderungen zu erwarten sind. Akteure im Bereich Mobilität sollten den finalen Text genau verfolgen, da kurzfristige Änderungsanträge noch die Regelungen zur Kontingentbefreiung oder neue Dokumentationspflichten für entsandte Arbeitnehmer beeinflussen könnten.
Für Manager im Bereich globale Mobilität sind vor allem die Migrationskapitel (Titel II) von Bedeutung. Diese führen beschleunigte Grenzverfahren für Antragsteller aus Ländern mit niedrigen Asylanerkennungsquoten ein, verlängern die maximale Haftdauer in speziellen „CPR“-Rückführungszentren von 135 auf 240 Tage und übertragen der Exekutive die Befugnis, eine einheitliche digitale Fallmanagement-Plattform zu schaffen, die von Polizei, Präfekturen und Gerichten gemeinsam genutzt wird. Die Plattform soll mit den neuen EU-Vorschriften zu Screening und Eurodac harmonisieren und die Dokumentenredundanz bei Transfers zwischen Italien und anderen Schengen-Staaten verringern.
Unternehmensimmigrationsberater sollten zwei positive Änderungen beachten, die die Ausschussprüfung überstanden haben:
• Ein neuer Artikel 32-bis erlaubt es Arbeitgebern mit A1-Sozialversicherungsbescheinigungen, nicht-EU-Mitarbeiter bis zu 90 Tage pro Semester zu entsenden, ohne dass diese auf regionale Kontingente angerechnet werden, sofern die Beschäftigten über eine EU Blue Card oder vergleichbare italienische ICT-Genehmigungen verfügen;
• Eine Änderung verkürzt die Frist für Präfekturen zur Validierung von im Ausland ausgestellten Arbeitserlaubnissen gemäß Art. 27-quinquies (hochqualifizierte innerbetriebliche Versetzungen) von 60 auf 30 Tage.
Die Opposition, angeführt von der Demokratischen Partei und der Fünf-Sterne-Bewegung, kritisiert, dass der Text zugunsten administrativer Schnelligkeit auf Schutzgarantien für besonders schutzbedürftige Antragsteller verzichte. NGOs warnen, dass die verlängerte Haftdauer die ohnehin überfüllten CPR-Zentren in Trapani, Bari und Mailand zusätzlich belasten und damit Risiken für die Einhaltung der EU-Aufnahmeregeln erhöhen könnte. Wirtschaftsverbände begrüßen hingegen die Vereinfachungen bei Entsendungen und ICT, da sie multinationalen Unternehmen helfen, enge Projektfristen im Zusammenhang mit dem italienischen Nationalen Aufbau- und Resilienzplan (PNRR) einzuhalten.
Nächste Schritte: Die Berichterstatter werden am 29. Juli auf die Debatte reagieren, gefolgt von der voraussichtlichen Schlussabstimmung am 31. Juli. Anschließend geht das Dekret an die Abgeordnetenkammer, wo aufgrund der Umsetzungsfrist nur noch technische Änderungen zu erwarten sind. Akteure im Bereich Mobilität sollten den finalen Text genau verfolgen, da kurzfristige Änderungsanträge noch die Regelungen zur Kontingentbefreiung oder neue Dokumentationspflichten für entsandte Arbeitnehmer beeinflussen könnten.
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