
Das jüngste Schengen-Update der Europäischen Kommission bestätigt, dass Deutschland ab dem 16. September 2026 bis zum 15. März 2027 vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen wiedereinführen wird. Die Maßnahme betrifft die Landgrenzen zu Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und weiteren Nachbarländern und wird von Berlin mit „anhaltend hohen Zahlen irregulärer Migration und migrantenschmuggelbedingten Netzwerken“ begründet, die die Aufnahmefähigkeit stark belasten.
Systematische Kontrollen werden nicht an jedem Grenzübergang stattfinden, jedoch wird die deutsche Bundespolizei mobile Kontrollstellen an wichtigen Verkehrsachsen wie der E40/A3 (Lüttich – Aachen – Köln) und der A27 zwischen Eupen und dem Ruhrgebiet einrichten. Belgische Transportunternehmen rechnen mit Verzögerungen von 15 bis 45 Minuten für Lkw, die in Spitzenzeiten vor der umsatzstarken Jahresendperiode auch länger ausfallen können.
Belgische Firmen, die regelmäßig Mitarbeiter oder Techniker im Rahmen der EU-Freizügigkeitsregelungen nach Deutschland entsenden, sollten ihre Beschäftigten darauf hinweisen, stets Reisepass oder Personalausweis, eine Unterkunftsnachweis sowie gegebenenfalls A1-Sozialversicherungsbescheinigungen mitzuführen. Drittstaatsangehörige mit belgischer Aufenthaltserlaubnis wird empfohlen, die physische Karte sowie, falls vorhanden, ein aktuelles Schreiben des Arbeitgebers mit Reisezweck mitzuführen.
Obwohl die Kontrollen als temporäre und ultima-ratio-Maßnahme gemäß Schengener Grenzkodex dargestellt werden, führt Deutschland seit 2015 immer wieder ähnliche Kontrollen durch. Branchenvertreter befürchten daher ein de facto halb-permanentes Regime, das die Effizienzvorteile der Benelux-Deutschland-Lieferketten untergräbt. Belgische Exporteure aus der Chemie- und Automobilbranche, die stark auf Just-in-Sequence-Lieferungen angewiesen sind, sollten daher Pufferbestände aufbauen oder zeitkritische Sendungen auf den Schienentransport über die Aachen-Lüttich-Achse verlagern, wo die Zollabfertigung besser organisiert ist.
Die Kommission wird den Verhältnismäßigkeitsbericht Deutschlands innerhalb von zwei Monaten prüfen. Bis dahin sollten Reisende und Logistikplaner mögliche Verzögerungen einkalkulieren und ihre Zeitpläne flexibel gestalten.
Systematische Kontrollen werden nicht an jedem Grenzübergang stattfinden, jedoch wird die deutsche Bundespolizei mobile Kontrollstellen an wichtigen Verkehrsachsen wie der E40/A3 (Lüttich – Aachen – Köln) und der A27 zwischen Eupen und dem Ruhrgebiet einrichten. Belgische Transportunternehmen rechnen mit Verzögerungen von 15 bis 45 Minuten für Lkw, die in Spitzenzeiten vor der umsatzstarken Jahresendperiode auch länger ausfallen können.
Belgische Firmen, die regelmäßig Mitarbeiter oder Techniker im Rahmen der EU-Freizügigkeitsregelungen nach Deutschland entsenden, sollten ihre Beschäftigten darauf hinweisen, stets Reisepass oder Personalausweis, eine Unterkunftsnachweis sowie gegebenenfalls A1-Sozialversicherungsbescheinigungen mitzuführen. Drittstaatsangehörige mit belgischer Aufenthaltserlaubnis wird empfohlen, die physische Karte sowie, falls vorhanden, ein aktuelles Schreiben des Arbeitgebers mit Reisezweck mitzuführen.
Obwohl die Kontrollen als temporäre und ultima-ratio-Maßnahme gemäß Schengener Grenzkodex dargestellt werden, führt Deutschland seit 2015 immer wieder ähnliche Kontrollen durch. Branchenvertreter befürchten daher ein de facto halb-permanentes Regime, das die Effizienzvorteile der Benelux-Deutschland-Lieferketten untergräbt. Belgische Exporteure aus der Chemie- und Automobilbranche, die stark auf Just-in-Sequence-Lieferungen angewiesen sind, sollten daher Pufferbestände aufbauen oder zeitkritische Sendungen auf den Schienentransport über die Aachen-Lüttich-Achse verlagern, wo die Zollabfertigung besser organisiert ist.
Die Kommission wird den Verhältnismäßigkeitsbericht Deutschlands innerhalb von zwei Monaten prüfen. Bis dahin sollten Reisende und Logistikplaner mögliche Verzögerungen einkalkulieren und ihre Zeitpläne flexibel gestalten.
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