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EU stellt „Fähigkeiten-Übertragbarkeitsgesetz“ vor, um grenzüberschreitende Einstellungen zu erleichtern – Unternehmen mit Sitz in Belgien begrüßen Schritt

Sept. 16, 2026
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EU stellt „Fähigkeiten-Übertragbarkeitsgesetz“ vor, um grenzüberschreitende Einstellungen zu erleichtern – Unternehmen mit Sitz in Belgien begrüßen Schritt
Die Europäische Kommission hat am Dienstag, dem 15. September 2026, ein umfassendes Paket zur Arbeitsmobilität vorgestellt, das Unternehmen die grenzüberschreitende Personalrekrutierung innerhalb der EU erleichtern soll. Im Mittelpunkt steht das neue „Fähigkeiten-Übertragbarkeitsgesetz“, das alle 27 Mitgliedstaaten verpflichtet, Diplome und Berufslizenzen der Bürger in einer einheitlichen EU-weiten Datenbank zu digitalisieren und ein automatisiertes Tool einzuführen, das Qualifikationen zwischen den Ländern vergleicht.

Für die tausenden multinationalen Unternehmen mit Hauptsitz in Brüssel und Antwerpen ist das eine bedeutende Veränderung. Belgische Personalverantwortliche verbringen derzeit oft Wochen damit, Zertifikate zu übersetzen, bevor ein grenzüberschreitender Mitarbeiter aus Deutschland oder Frankreich seine Arbeit aufnehmen kann. Nach dem Vorschlag werden Qualifikationen, die in einem Mitgliedstaat bereits anerkannt wurden, automatisch in einem anderen anerkannt, was die Bearbeitungszeiten deutlich verkürzt – bisher dauern diese laut Kritikern oft mehr als drei Monate.

EU stellt „Fähigkeiten-Übertragbarkeitsgesetz“ vor, um grenzüberschreitende Einstellungen zu erleichtern – Unternehmen mit Sitz in Belgien begrüßen Schritt


Das Gesetz verspricht zudem eine schnellere Anerkennung bestimmter Qualifikationen aus Drittstaaten – ein langjähriger Engpass für belgische Tech-Start-ups, die Talente aus Indien und den USA einstellen. EU-Beamte räumen ein, dass die vollständige Angleichung mit Drittstaaten „ein Marathon, kein Sprint“ sei, versprechen aber, dass bis 2027 ein gemeinsamer Regelkatalog vorliegen wird.

Gewerkschaften kritisieren, dass das Paket zu sehr auf die Bedürfnisse der Arbeitgeber ausgerichtet ist. Der Europäische Gewerkschaftsbund warnt, dass die erleichterte Rekrutierung mit einer strengeren Durchsetzung von Mindestlohn- und Sozialstandards einhergehen müsse – insbesondere in Belgiens Logistikzentren, die stark auf entsandte Arbeitskräfte aus Osteuropa angewiesen sind.

Wird das Fähigkeiten-Übertragbarkeitsgesetz vom Europäischen Parlament angenommen, könnte es Ende 2027 in Kraft treten. Belgische Arbeitgeber sollten bereits jetzt analysieren, welche Mitarbeiterprofile ausländische Qualifikationsprüfungen erfordern, und die IT-Integration für die neue digitale Plattform einplanen.
Quelle: EUobserver

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