
Das US-Außenministerium hat die umstrittene „Visapause“ für Staatsangehörige von 75 überwiegend Entwicklungsländern offiziell beendet, nachdem Richterin Maria Vargas am 24. August im Fall Clinic gegen Rubio die pauschale Aussetzung für rechtswidrig erklärt hatte. Ein am 10. September verschicktes Dienstschreiben wies alle US-Botschaften und Konsulate an, die seit Januar 2026 eingefrorenen Anträge auf Einwanderungs- und Diversity-Visa wieder zu bearbeiten und alle früheren Ablehnungen nach Abschnitt 221(g), die sich auf die Pause beriefen, erneut zu prüfen. Die Entscheidung, gegen die die Regierung beim Second Circuit Berufung eingelegt hat, bleibt bis zu einer möglichen Aussetzung in Kraft. Konsularstellen müssen daher pausierte Fälle nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ wieder aufnehmen, mit Ausnahme der Diversity-Visa-Anträge, die aufgrund der am 30. September auslaufenden Quote vorrangig bearbeitet werden sollen. Antragsteller, deren medizinische Untersuchungen oder polizeiliche Führungszeugnisse abgelaufen sind, werden für Aktualisierungen kontaktiert, und neue 221(g)-Ablehnungen aufgrund der „Pause“ sind nicht zulässig. Für Arbeitgeber und Relocation-Manager bedeutet dies, dass hunderte beschäftigungsbasierte Petitionen, die im Interviewprozess festhingen, nun wieder bearbeitet werden. Unternehmen sollten ihre Mitarbeitenden aus den betroffenen Ländern darauf hinweisen, dass zusätzliche Dokumentenanforderungen oder Nachfolgeinterviews möglich sind, ihre Fälle aber wieder vorankommen. Personalabteilungen sollten zudem mit kurzfristigen Visavergabefenstern rechnen, da die Konsulate die verbleibenden FY-2026-Quoten schnell nutzen wollen. Anwälte warnen, dass die Aufhebung der Pause keine Garantie für eine Genehmigung ist: Jeder Fall wird erneut einer Sicherheitsüberprüfung und einer Prüfung der öffentlichen Belastung unterzogen. Dennoch beseitigt die Wiederaufnahme eine große Unsicherheitsquelle für Planer der globalen Mobilität. Unternehmen mit Diversity-Visa-Gewinnern im Team stehen unter besonders hohem Zeitdruck – die Konsulate müssen diese Visa bis zum 30. September stempeln, sonst verfallen die Kontingente. Für die Zukunft ist zu beachten, dass eine Aussetzung durch den Second Circuit die Pause wieder in Kraft setzen könnte, während eine endgültige Entscheidung des Berufungsgerichts noch Monate auf sich warten lassen kann. Multinationale Unternehmen wird daher geraten, betroffene Fälle zu beschleunigen und Notfallpläne für mögliche erneute Unterbrechungen bereitzuhalten.
Quelle: VisaProAdviser
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