
Ein Bundesgericht in Boston hat eine landesweite einstweilige Verfügung erlassen, die die umstrittene Regelung des Heimatschutzministeriums (DHS) blockiert, welche die langjährige „Duration of Status“ (D/S)-Aufenthaltsdauer für F-1-Studenten, J-1-Austauschbesucher und I-Visum-Medienvertreter beenden sollte. Richter Dennis Saylor IV entschied am 14. September, dass die Begründung der Behörde „außerordentlich schwach“ sei und das DHS es versäumt habe, weniger belastende Alternativen zu prüfen oder auf öffentliche Stellungnahmen zu reagieren, was gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz verstößt. Die Regelung hätte am 15. September in Kraft treten sollen und hätte Hunderttausende internationale Studierende und Wissenschaftler gezwungen, die USA nach einer festen Aufenthaltsdauer von zwei oder vier Jahren – abhängig vom Herkunftsland und Programmlänge – zu verlassen oder Verlängerungsanträge zu stellen. Hochschulverbände, Mediengewerkschaften und 17 Universitäten argumentierten, dass die Regelung die US-Forschungskapazitäten massiv beeinträchtigen, die ausländische Einschreibung abschrecken und hohe Compliance-Kosten für Bildungseinrichtungen verursachen würde. Sie legten Belege vor, dass die Bewerbungen für Graduiertenprogramme aus wichtigen Herkunftsländern wie Indien und China bereits nach der Veröffentlichung der Regel im Juli zurückgegangen seien. Richter Saylor bestätigte, dass die Kläger einen nicht wiedergutzumachenden Schaden nachgewiesen hätten, und stellte fest, dass viele Institutionen bereits hektisch neue Compliance-Systeme eingerichtet und Studierende vor möglichen Abschiebungen gewarnt hätten, falls die Regel in Kraft träte. Praktisch bewahrt die Verfügung die D/S-Kennzeichnung in den I-94-Einreiseregistrierungen, sodass internationale Studierende ihre Programme fortsetzen sowie OPT-, STEM-OPT- und akademische Transfers beantragen können, ohne ein willkürliches Visum-Ablaufdatum befürchten zu müssen. Universitätsberater empfehlen Studierenden, nur bei dringendem Bedarf zu reisen und stets aktuelle Unterlagen mitzuführen, falls es an Grenzübergängen zu Nachfragen kommt, während das Verfahren weiterläuft. Für US-Arbeitgeber verhindert die Entscheidung eine drohende Fachkräfteknappheit. Über 200.000 Absolventen jährlich sind auf die OPT-Arbeitserlaubnis angewiesen; wäre die Regel in Kraft getreten, hätten viele ihr Programm vorzeitig abbrechen oder auf die Bearbeitung von Verlängerungen warten müssen, was Einstellungszyklen gestört hätte. Multinationale Unternehmen, die F-1-STEM-Talente in Forschungs- und Entwicklungszentren beschäftigen, erhalten nun zumindest vorübergehend eine Atempause, auch wenn das DHS Berufung einlegen oder versuchen könnte, eine engere Regelung zu erlassen. Unternehmen sollten den Fall weiterhin beobachten und eine sorgfältige Dokumentation führen, um auf mögliche zukünftige Änderungen vorbereitet zu sein, raten Experten für Einwanderungsrecht.
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