
In einer überraschenden Entscheidung hat das Parlament des östlichen Schweizer Kantons St. Gallen am 16. September 2026 eine Motion verabschiedet, die von Bewerbern aus EU- und EFTA-Staaten verlangt, bei der Beantragung einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung (B) oder einer Grenzgängerbewilligung (G) einen aktuellen Strafregisterauszug vorzulegen. Die Abstimmung (71 Ja, 43 Nein) folgt der langjährigen Praxis im benachbarten Kanton Tessin und ist die erste systematische Hintergrundüberprüfung für EU-Bürger in einem deutschsprachigen Kanton. Befürworter aus der Mitte-EVP-Allianz und der Schweizerischen Volkspartei (SVP) argumentieren, dass die neue Regelung eine Sicherheitslücke schließt, die Anfang des Jahres offenkundig wurde. Im Februar verhaftete die Polizei in Graubünden sieben mutmaßliche Mitglieder einer mafiösen Organisation – vier von ihnen besaßen trotz Vorstrafen gültige Schweizer B-Bewilligungen. Befürworter strengerer Kontrollen fordern, St. Gallen müsse mit Tessin „gleiche Wettbewerbsbedingungen“ schaffen, damit abgelehnte Straftäter nicht einfach in einen anderen Kanton wechseln können. Gegner aus Sozialdemokraten, Grünen, Grünliberalen und FDP entgegnen, dass eine generelle Pflicht gegen das eidgenössische Ausländer- und Integrationsgesetz sowie das EU-Schweizer Freizügigkeitsabkommen von 1999 verstößt. Bundesrecht erlaubt kantonalen Behörden, Polizeibestätigungen nur in Einzelfällen bei konkretem Sicherheitsverdacht anzufordern. Kritiker warnen, dass St. Gallens Vorgehen zu Vertragsverletzungsverfahren in Brüssel führen und die fragile Beziehung zur EU belasten könnte – gerade jetzt, wo institutionelle Verhandlungen laufen. Aus Sicht der Wirtschaftsmobilität bedeutet die Maßnahme einen zusätzlichen administrativen Aufwand und Kosten (30–40 CHF pro Auszug) für rund 8.000 EU-Bürger, die jährlich nach St. Gallen ziehen, viele davon Mitarbeitende multinationaler Industrieunternehmen in den Technologieparks des Kantons. Personalabteilungen müssen das neue Dokument in die Onboarding-Prozesse integrieren; sonst drohen Verzögerungen beim Arbeitsbeginn wichtiger Spezialisten und Projektmitarbeiter. Auch Grenzgänger, insbesondere aus Österreich, Deutschland oder Liechtenstein, müssen vorausschauend planen, da viele ausländische Polizeibehörden Auszüge nur persönlich oder per Post ausstellen. Die St. Galler Kantonsregierung muss nun Ausführungsbestimmungen erarbeiten, die voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis Bern klärt, ob die Regelung mit Bundes- oder Bilateralem Recht vereinbar ist, werden andere Kantone die Umsetzung genau beobachten. Sollte die Regelung rechtlich Bestand haben, droht Unternehmen mit Standorten in der ganzen Schweiz ein Flickenteppich unterschiedlicher Compliance-Anforderungen – eine Entwicklung, die globale Mobility-Manager aufmerksam verfolgen sollten.
Quelle: SWI swissinfo.ch
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