
Spät am Sonntagabend, dem 27. September, veröffentlichte das investigative Medium elDiario.es den geleakten Entwurf eines königlichen Dekrets, das die spanische Regierung am Dienstag im Kabinett verabschieden will. Das 38-seitige Dokument schafft ein „außerordentliches Verfahren“ für alle seit dem 30. Juli in Ceuta eingegangenen Schutzgesuche und ermächtigt die Generaldirektion für internationalen Schutz, Abschiebebescheide innerhalb von nur fünf Tagen zu erlassen. Nach den vorgeschlagenen Regeln könnten Asylsuchende, die überfüllte Aufnahmeeinrichtungen verlassen oder enge Fristen nicht einhalten, mit einer „impliziten Rücknahme“ ihrer Anträge rechnen und ohne umfassende Prüfung abgeschoben werden. Das Dekret setzt zudem das Prinzip des Non-Refoulement außer Kraft, wenn Antragsteller als Bedrohung der öffentlichen Ordnung eingestuft werden – eine so weit gefasste Kategorie, dass Juristen befürchten, sie könnte jeden erfassen, der sich an Protesten in der Nähe von Unterkünften beteiligt. Anwaltskanzleien, die Unternehmensverlagerungen begleiten, sehen in der Maßnahme die radikalste Änderung des spanischen Asylsystems seit 2009 und warnen vor Komplikationen bei innerbetrieblichen Versetzungen nordafrikanischer Mitarbeiter, deren Angehörige Schutz suchen. Im Falle einer Verabschiedung müssen Berufungen innerhalb von fünf Kalendertagen eingereicht werden – statt bisher 30 – was den Personalabteilungen kaum Zeit lässt, unterstützende Dokumente aus dem Ausland zu beschaffen. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) wurde nicht offiziell konsultiert. In einer Stellungnahme gegenüber elDiario.es betonte UNHCR Spanien, dass „Schnelligkeit und Rechtssicherheit sich nicht ausschließen“ und forderte die Regierung auf, die EU-Asylverfahrensvorschriften zu respektieren. Brüssel dürfte das Dekret genau prüfen, da es offenbar von mehreren Schutzmechanismen des noch nicht abgeschlossenen Migrations- und Asylpakts abweicht. Praktische Empfehlung für Mobility Manager: Überprüfen Sie laufende Familienzusammenführungsfälle über Ceuta, informieren Sie betroffene Mitarbeitende über mögliche Terminverschiebungen bei Anhörungen und kalkulieren Sie mit erhöhten Rechtskosten durch beschleunigte Verfahren. Unternehmen mit humanitären Sponsoring-Programmen sollten den Gesetzgebungsprozess aufmerksam verfolgen und sich darauf einstellen, Anträge gegebenenfalls auf Festlandbüros zu verlagern, falls die Schnellverfahren in Kraft treten.
Quelle: elDiario.es