
Am 7. November 2025 gab das Statistische Zentralamt Polens (GUS) bekannt, dass der durchschnittliche Bruttomonatslohn im dritten Quartal 8.771,70 PLN erreichte, was einem Anstieg von 0,3 Prozent gegenüber dem Vorquartal entspricht. Obwohl der Zuwachs moderat ist, ist die Zahl bedeutend, da mehrere Einwanderungsregelungen Mindestgehaltsanforderungen an nationale oder regionale Durchschnittslöhne koppeln.
So legt das Ministerium für Familie und Sozialpolitik den Mindestlohn für Inhaber von Arbeitserlaubnissen des Typs A für 2026 in der Regel auf 60 Prozent des nationalen Durchschnitts fest. Bleibt diese Methodik bestehen, sollten Arbeitgeber für neue ausländische Mitarbeiter mindestens 5.263 PLN brutto pro Monat einplanen – etwa 165 PLN mehr als bei den Anfang 2025 ausgestellten Genehmigungen.
Die Gehaltsschwelle für die EU-Blaukarte, derzeit bei 150 Prozent des nationalen Durchschnitts, würde bei Bestätigung des neuen Durchschnitts im jährlichen GUS-Bericht im Februar 2026 auf rund 13.158 PLN brutto steigen. Unternehmen, die die Blaukarte nutzen, um hochqualifizierte IT-Spezialisten anzuwerben, müssen somit mit monatlichen Mehrkosten von 225 PLN pro Entsandtem rechnen.
Globale Mobilitätsteams sollten die vorläufigen Zahlen in die Budgetplanung für 2026 einbeziehen, wobei zu beachten ist, dass viele Woiwodschaftsämter Anträge auf Arbeitserlaubnisse erst nach Veröffentlichung des endgültigen Jahresdurchschnitts akzeptieren. Die Personalabteilungen sollten zudem laufende Entsendungsverträge prüfen: Verweisen Vergütungsregelungen auf „nicht weniger als den nationalen Durchschnitt“, könnten automatische Gehaltserhöhungen ausgelöst werden.
Schließlich sehen Personalvermittler den Anstieg als Zeichen für eine verlangsamte Gehaltsinflation, was Polen im Vergleich zu Westeuropa etwas kosteneffizienter macht – eine gute Nachricht für multinationale Shared-Service-Center, die für 2026 Personalaufstockungen planen.
So legt das Ministerium für Familie und Sozialpolitik den Mindestlohn für Inhaber von Arbeitserlaubnissen des Typs A für 2026 in der Regel auf 60 Prozent des nationalen Durchschnitts fest. Bleibt diese Methodik bestehen, sollten Arbeitgeber für neue ausländische Mitarbeiter mindestens 5.263 PLN brutto pro Monat einplanen – etwa 165 PLN mehr als bei den Anfang 2025 ausgestellten Genehmigungen.
Die Gehaltsschwelle für die EU-Blaukarte, derzeit bei 150 Prozent des nationalen Durchschnitts, würde bei Bestätigung des neuen Durchschnitts im jährlichen GUS-Bericht im Februar 2026 auf rund 13.158 PLN brutto steigen. Unternehmen, die die Blaukarte nutzen, um hochqualifizierte IT-Spezialisten anzuwerben, müssen somit mit monatlichen Mehrkosten von 225 PLN pro Entsandtem rechnen.
Globale Mobilitätsteams sollten die vorläufigen Zahlen in die Budgetplanung für 2026 einbeziehen, wobei zu beachten ist, dass viele Woiwodschaftsämter Anträge auf Arbeitserlaubnisse erst nach Veröffentlichung des endgültigen Jahresdurchschnitts akzeptieren. Die Personalabteilungen sollten zudem laufende Entsendungsverträge prüfen: Verweisen Vergütungsregelungen auf „nicht weniger als den nationalen Durchschnitt“, könnten automatische Gehaltserhöhungen ausgelöst werden.
Schließlich sehen Personalvermittler den Anstieg als Zeichen für eine verlangsamte Gehaltsinflation, was Polen im Vergleich zu Westeuropa etwas kosteneffizienter macht – eine gute Nachricht für multinationale Shared-Service-Center, die für 2026 Personalaufstockungen planen.
Quelle: Money.pl
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