
Kanada hat erstmals konkret signalisiert, wie das Land mit dem Arbeitskräfteanstieg im Zusammenhang mit der gemeinsamen Ausrichtung der FIFA-Weltmeisterschaft 2026 und dem 76. FIFA-Kongress in Toronto und Vancouver umgehen will. Gemäß einer am 19. November 2025 unterzeichneten öffentlich-rechtlichen Maßnahme dürfen ausländische Staatsangehörige, die eine offizielle Einladung von der FIFA als Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Subunternehmer erhalten haben, zwischen dem 1. Dezember 2025 und dem 31. Juli 2026 ohne vorherige Arbeitserlaubnis nach Kanada einreisen und dort arbeiten. Die Ausnahme gilt nur für Personen, die auf einer speziellen FIFA-Mikroseite namentlich aufgeführt sind und das erforderliche Einladungsschreiben vorweisen können. Alle anderen Zulassungsbestimmungen (Sicherheitsüberprüfungen, Gesundheitschecks und biometrische Daten) bleiben weiterhin gültig.
Die Behörden berufen sich auf Unterabschnitt 25.2 des Einwanderungs- und Flüchtlingsschutzgesetzes, um die temporäre Maßnahme zu rechtfertigen. Sie argumentieren, dass ein vereinfachter Einreiseprozess unerlässlich ist, um ein Turnier zu ermöglichen, das voraussichtlich 2,5 Millionen Zuschauer anzieht und mehr als 3 Milliarden CAD in die nordamerikanische Wirtschaft pumpt. Die neue Regelung ersetzt eine im Oktober erlassene, engere Ausnahme und bringt Kanada in Einklang mit dem kürzlich angekündigten „FIFA Pass“ der USA, der Visa-Interviews für Ticketinhaber und akkreditiertes Personal beschleunigt.
Für Arbeitgeber entfällt durch die Änderung die administrative Last, kurzfristige, von der LMIA ausgenommene Arbeitserlaubnisse zu beantragen und die Compliance-Gebühr von 260 CAD zu zahlen. Praktisch können nun Stadionbauingenieure, Übertragungsteams, Sicherheitsberater und Event-Manager kurzfristig eingesetzt werden, sofern sie ihre FIFA-Akkreditierung vorweisen. Einwanderungsanwälte warnen jedoch Unternehmen, genaue Aufzeichnungen über jeden Einsatz zu führen, um nachzuweisen, dass die Arbeit direkt mit FIFA-veranstalteten Events zusammenhängt und innerhalb des genehmigten Zeitrahmens erfolgt.
Reisemanagement-Experten sollten beachten, dass die Ausnahme nicht von der Pflicht zur elektronischen Reisegenehmigung (eTA) oder einem Besuchervisum befreit, falls diese für die jeweilige Nationalität erforderlich sind, und auch nicht die Kontrollbefugnisse der kanadischen Grenzschutzbehörde (CBSA) aufhebt. Unternehmen wird empfohlen, eine Compliance-Checkliste zu erstellen, die Zulassungsdokumente, Krankenversicherung und Rückreisesicherheiten für alle Mitarbeiter umfasst.
Aus einer breiteren Mobilitätsperspektive zeigt die Regelung Kanadas Bereitschaft, gezielte Einwanderungsinstrumente für Mega-Events einzusetzen – ähnlich wie bei den Ausnahmen für die Pan-Am-Spiele in Toronto und die COP 15 in Montréal. Bei erfolgreicher Umsetzung könnte dieses Modell als Vorlage für künftige globale Konferenzen und Sportgroßveranstaltungen dienen und multinationalen Unternehmen eine verlässliche Möglichkeit für zeitkritische Einsätze bieten.
Die Behörden berufen sich auf Unterabschnitt 25.2 des Einwanderungs- und Flüchtlingsschutzgesetzes, um die temporäre Maßnahme zu rechtfertigen. Sie argumentieren, dass ein vereinfachter Einreiseprozess unerlässlich ist, um ein Turnier zu ermöglichen, das voraussichtlich 2,5 Millionen Zuschauer anzieht und mehr als 3 Milliarden CAD in die nordamerikanische Wirtschaft pumpt. Die neue Regelung ersetzt eine im Oktober erlassene, engere Ausnahme und bringt Kanada in Einklang mit dem kürzlich angekündigten „FIFA Pass“ der USA, der Visa-Interviews für Ticketinhaber und akkreditiertes Personal beschleunigt.
Für Arbeitgeber entfällt durch die Änderung die administrative Last, kurzfristige, von der LMIA ausgenommene Arbeitserlaubnisse zu beantragen und die Compliance-Gebühr von 260 CAD zu zahlen. Praktisch können nun Stadionbauingenieure, Übertragungsteams, Sicherheitsberater und Event-Manager kurzfristig eingesetzt werden, sofern sie ihre FIFA-Akkreditierung vorweisen. Einwanderungsanwälte warnen jedoch Unternehmen, genaue Aufzeichnungen über jeden Einsatz zu führen, um nachzuweisen, dass die Arbeit direkt mit FIFA-veranstalteten Events zusammenhängt und innerhalb des genehmigten Zeitrahmens erfolgt.
Reisemanagement-Experten sollten beachten, dass die Ausnahme nicht von der Pflicht zur elektronischen Reisegenehmigung (eTA) oder einem Besuchervisum befreit, falls diese für die jeweilige Nationalität erforderlich sind, und auch nicht die Kontrollbefugnisse der kanadischen Grenzschutzbehörde (CBSA) aufhebt. Unternehmen wird empfohlen, eine Compliance-Checkliste zu erstellen, die Zulassungsdokumente, Krankenversicherung und Rückreisesicherheiten für alle Mitarbeiter umfasst.
Aus einer breiteren Mobilitätsperspektive zeigt die Regelung Kanadas Bereitschaft, gezielte Einwanderungsinstrumente für Mega-Events einzusetzen – ähnlich wie bei den Ausnahmen für die Pan-Am-Spiele in Toronto und die COP 15 in Montréal. Bei erfolgreicher Umsetzung könnte dieses Modell als Vorlage für künftige globale Konferenzen und Sportgroßveranstaltungen dienen und multinationalen Unternehmen eine verlässliche Möglichkeit für zeitkritische Einsätze bieten.
Quelle: The Economic Times
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