
Nur wenige Stunden vor Inkrafttreten der neuen Regelung bestätigte das spanische Ministerium für Inklusion strengere Anforderungen für Arbeitnehmer, die ihre Eltern als Angehörige mitbringen möchten. Die am 19. November 2025 veröffentlichte Anweisung erhöht die Mindesteinkommensgrenze um 25 % und verlangt stärkere Nachweise, dass der Elternteil finanziell oder medizinisch vom Antragsteller abhängig ist.
Nach dem bisherigen System mussten Antragsteller ein Einkommen von 150 % des spanischen IPREM-Indikators plus 50 % für jeden weiteren Angehörigen nachweisen. Ab dem 20. November steigen diese Werte auf etwa 14.400 € jährlich für einen Elternteil und 18.000 € für zwei, ohne Berücksichtigung der eigenen Lebenshaltungskosten des Arbeitnehmers. Akzeptierte Nachweise umfassen nun notariell beglaubigte Überweisungsnachweise, medizinische Abhängigkeitsberichte und Belege für langfristige Unterkunft.
Arbeitgeber müssen ihre Mobilitätsrichtlinien umgehend anpassen: Jede ab dem 20. November eingereichte Akte muss die neuen Anforderungen erfüllen, andernfalls droht eine Ablehnung. Personalberater empfehlen, zusätzliche Gehaltsabrechnungen (12 Monate statt sechs), notariell beglaubigte Kontoauszüge und von vereidigten Übersetzern angefertigte Krankenversicherungsnachweise zu sammeln.
Die Änderung spiegelt die Sorge der Regierung wider, dass die öffentliche Infrastruktur durch die alternde Bevölkerung Spaniens und die steigende Zahl von Anträgen auf Angehörigennachzug belastet wird. Die Behörden betonen jedoch, dass die Tür nicht verschlossen ist – vielmehr müssen Antragsteller nachweisen, dass sie die Kosten tragen können.
Da die Bearbeitungszeiten bereits drei bis vier Monate betragen, müssen ausländische Arbeitnehmer, die unter den alten Regeln beantragen wollten, aber die Frist am 19. November verpasst haben, ihre finanzielle Planung neu kalkulieren. Einige Unternehmen bieten bereits Gehaltszuschläge oder private Versicherungspakete an, um Schlüsselkräfte bei der Erfüllung der höheren Anforderungen zu unterstützen.
Nach dem bisherigen System mussten Antragsteller ein Einkommen von 150 % des spanischen IPREM-Indikators plus 50 % für jeden weiteren Angehörigen nachweisen. Ab dem 20. November steigen diese Werte auf etwa 14.400 € jährlich für einen Elternteil und 18.000 € für zwei, ohne Berücksichtigung der eigenen Lebenshaltungskosten des Arbeitnehmers. Akzeptierte Nachweise umfassen nun notariell beglaubigte Überweisungsnachweise, medizinische Abhängigkeitsberichte und Belege für langfristige Unterkunft.
Arbeitgeber müssen ihre Mobilitätsrichtlinien umgehend anpassen: Jede ab dem 20. November eingereichte Akte muss die neuen Anforderungen erfüllen, andernfalls droht eine Ablehnung. Personalberater empfehlen, zusätzliche Gehaltsabrechnungen (12 Monate statt sechs), notariell beglaubigte Kontoauszüge und von vereidigten Übersetzern angefertigte Krankenversicherungsnachweise zu sammeln.
Die Änderung spiegelt die Sorge der Regierung wider, dass die öffentliche Infrastruktur durch die alternde Bevölkerung Spaniens und die steigende Zahl von Anträgen auf Angehörigennachzug belastet wird. Die Behörden betonen jedoch, dass die Tür nicht verschlossen ist – vielmehr müssen Antragsteller nachweisen, dass sie die Kosten tragen können.
Da die Bearbeitungszeiten bereits drei bis vier Monate betragen, müssen ausländische Arbeitnehmer, die unter den alten Regeln beantragen wollten, aber die Frist am 19. November verpasst haben, ihre finanzielle Planung neu kalkulieren. Einige Unternehmen bieten bereits Gehaltszuschläge oder private Versicherungspakete an, um Schlüsselkräfte bei der Erfüllung der höheren Anforderungen zu unterstützen.