
Die EU-Innenminister haben sich auf ihrem Treffen in Brüssel vom 17. bis 19. November 2025 politisch auf einen strengeren und schnelleren Mechanismus zur Aussetzung der visafreien Einreise für Drittstaatenpartner geeinigt, die einen Anstieg irregulärer Migration oder Kriminalität verursachen. Obwohl Irland nicht zum Schengen-Raum gehört, ist das Land an die EU-weit geltende Kurzaufenthalts-Visa-Regelung gebunden und müsste Visa für betroffene Nationalitäten wieder einführen, falls Brüssel die Maßnahme aktiviert.
Wesentliche Änderungen umfassen die Senkung der statistischen Schwelle, die eine Aussetzung auslöst, von 50 % auf 30 % Anstieg bei Überziehungen, Asylanträgen oder schweren Straftaten; die Verlängerung der anfänglichen Aussetzungsdauer von neun auf zwölf Monate; sowie die Möglichkeit gezielter Aussetzungen, die sich auf bestimmte Reisekategorien wie Regierungsbeamte oder Inhaber von Investorenpässen konzentrieren. Die Verordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft – voraussichtlich noch vor Weihnachten – sodass die ersten Aussetzungen Anfang 2026 wirksam werden könnten.
Für irische Arbeitgeber bedeutet dies eine doppelte Herausforderung. Die Teams für globale Mobilität müssen die Nationalitäten der Mitarbeiter, die visafrei für Kundentermine oder Projektstarts in den Schengen-Raum reisen, genau verfolgen und bei kurzfristiger Wiedereinführung von Visapflichten Reisepläne schnell anpassen. Zudem könnten Sozialversicherungs- und Entsendemeldungen (A1-Bescheinigungen) dringend überarbeitet werden müssen, da sich durch eine Änderung des Visastatus die anwendbaren EU-Regeln zur Sozialversicherung ändern können.
Immigrationsberater empfehlen eine „Heatmap“-Analyse der Mitarbeiter-Nationalitäten im Vergleich zu den 61 visafreien Ländern der EU sowie die frühzeitige Vorbereitung von Schengen-Visaanträgen für Risikoländer, damit Mitarbeiter bei einer Aussetzung schnell reagieren können. Unternehmen sollten zudem ihre Reisenden-Tracking-Software aktualisieren, um Mitarbeiter zu identifizieren, deren Aufenthaltszeiten plötzlich auf die Schengen-90/180-Tage-Regel angerechnet werden könnten, sobald die Visafreiheit aufgehoben wird.
Wesentliche Änderungen umfassen die Senkung der statistischen Schwelle, die eine Aussetzung auslöst, von 50 % auf 30 % Anstieg bei Überziehungen, Asylanträgen oder schweren Straftaten; die Verlängerung der anfänglichen Aussetzungsdauer von neun auf zwölf Monate; sowie die Möglichkeit gezielter Aussetzungen, die sich auf bestimmte Reisekategorien wie Regierungsbeamte oder Inhaber von Investorenpässen konzentrieren. Die Verordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft – voraussichtlich noch vor Weihnachten – sodass die ersten Aussetzungen Anfang 2026 wirksam werden könnten.
Für irische Arbeitgeber bedeutet dies eine doppelte Herausforderung. Die Teams für globale Mobilität müssen die Nationalitäten der Mitarbeiter, die visafrei für Kundentermine oder Projektstarts in den Schengen-Raum reisen, genau verfolgen und bei kurzfristiger Wiedereinführung von Visapflichten Reisepläne schnell anpassen. Zudem könnten Sozialversicherungs- und Entsendemeldungen (A1-Bescheinigungen) dringend überarbeitet werden müssen, da sich durch eine Änderung des Visastatus die anwendbaren EU-Regeln zur Sozialversicherung ändern können.
Immigrationsberater empfehlen eine „Heatmap“-Analyse der Mitarbeiter-Nationalitäten im Vergleich zu den 61 visafreien Ländern der EU sowie die frühzeitige Vorbereitung von Schengen-Visaanträgen für Risikoländer, damit Mitarbeiter bei einer Aussetzung schnell reagieren können. Unternehmen sollten zudem ihre Reisenden-Tracking-Software aktualisieren, um Mitarbeiter zu identifizieren, deren Aufenthaltszeiten plötzlich auf die Schengen-90/180-Tage-Regel angerechnet werden könnten, sobald die Visafreiheit aufgehoben wird.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News